Rechtsnews 17.12.2020 Theresa Smit

Wer hat das Umgangsrecht an Weihnachten und Silvester?

In Deutschland leben zahlreiche Eltern getrennt. Die meisten haben sich darauf geeinigt, dass das Kind bei einem Elternteil lebt und den anderen Elternteil regelmäßig im Rahmen des Umgangsrechts besucht. Doch wie sieht es an Feiertagen wie Weihnachten oder dem Jahreswechsel aus? Hat ein Elternteil das Vorrecht auf die Gesellschaft des Kindes?

Wer hat das Umgangsrecht an Weihnachten?

Das Umgangsrecht beinhaltet das Recht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, auf Kontakt mit dem Nachwuchs. Zur genauen Verteilung der Besuchstage und –zeiten gibt es keine gesetzliche Regelung. Es ist nur festgelegt, dass die Eltern zum Umgang und zu einem gerechten Verhalten untereinander verpflichtet sind. In den meisten Fällen verbringen die Kinder jedes zweite Wochenende und den jeweils zweiten Tag der Feiertage bei dem Elternteil, der das Umgangsrecht hat. Häufig treffen die Erziehungsberechtigten jedoch auch individuelle Absprachen, die von Faktoren wie dem Wohnort, der Zeiteinteilung und den Wünschen des Kindes abhängen.

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Welche Regelung gelten für den Umgang mit den Kindern an Feiertagen?

Aus diesem Grund gibt es auch keine festen Regelungen für Feiertage. Viele Eltern teilen die Feiertage so unter sich auf, dass das Kind den einen Tag bei dem einen und die anderen Tage bei dem anderen Elternteil verbringt. Es ist jedoch auch möglich, sich jedes Jahr abzuwechseln oder das Weihnachtsfest gemeinsam zu verbringen. In vielen Fällen lebt das Kind jedoch in der Ferienwoche bis Silvester bei dem einen und in der ersten Woche des neuen Jahres bei dem anderen Elternteil.

Wie soll man im Streitfall um das Kind vorgehen?

Können sich die Eltern nicht einigen, sollten sie als erstes eine Beratungsstelle aufsuchen. Zusätzlich kann das Jugendamt wertvolle Informationen vermitteln oder eine Familienmediation helfen. Ist dennoch keine Einigung möglich, kann ein fachkundiger Rechtsanwalt einbezogen werden, um die jeweiligen Ansprüche zu vertreten. Eine Anwaltspflicht besteht jedoch nicht. So kann eine einstweilige Anordnung angestrebt werden, die gerichtlich durchgesetzt werden kann und erheblich schneller als ein normales Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Trotz der schnelleren Bearbeitungszeit sollte man sich jedoch bereits einige Monate im Voraus um das Umgangsrecht zu Weihnachten bemühen. Das Familiengericht entscheidet dann, wie das Umgangsrecht geregelt wird.

Dabei wird das Kind zunächst von den Familienrichtern und dem Jugendamt angehört, um ausreichend auf seine Bedürfnisse eingehen zu können. Meist erhält es zusätzlich einen sogenannten Verfahrensbeistand. Dieser vertritt die Interessen des Kindes. Je nach Situation wird dann eine Umgangsregelung getroffen, die dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Verweigert der andere Elternteil den Umgang trotz eines ergangenen Urteils, gibt es einige weitere Möglichkeiten, um sein Recht durchzusetzen. Dazu gehören neben der Androhung eines Zwangsgeldes oder einer Zwangshaft auch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder in Extremfällen die Aberkennung der elterlichen Sorge. Sie benötigen einen juristischen Beistand, der Sie zu Ihren Möglichkeiten berät und Ihre Ansprüche für Sie vertritt? Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familiengericht in Ihrer Nähe – einfach und unkompliziert.

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