Rechtsnews 11.06.2023 Christian Schebitz

Welche Bestattungsart ist in Deutschland erlaubt?

In Deutschland sterben jährlich rund 900.000 Menschen. Diese Zahl macht deutlich, dass es trotz der fortschrittlichen medizinischen Versorgung und der hohen Lebenserwartung für jeden Menschen unerlässlich ist, sich zumindest einmal mit dem eigenen Tod oder dem Tod von Verwandten oder Freunden zu beschäftigen. Zu dieser Auseinandersetzung mit dem Thema Tod gehört auch, sich umfassend über die Möglichkeiten der Bestattung zu informieren.

Gerade für Menschen im fortgeschrittenen Alter ist dies meist besonders wichtig. Nur mit ausreichenden Informationen ist es möglich, eine letzte Ruhestätte zu erhalten, die den eigenen Wünschen entspricht. Dabei geht es nicht nur um Vorkehrungen und Wünsche bei der Wahl des Friedhofs oder des Blumenkranzes, sondern auch um rechtliche Aspekte, die zum großen Teil in den Gesetzen geregelt sind.

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Die Bestattungsgesetze in Deutschland

Die Bestattungsgesetze bilden die rechtliche Grundlage im Bereich des Bestattungswesens. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland hinsichtlich bestimmter Definitionen und Regelungen. Ein zentraler Aspekt ist die Bestattungspflicht, die die nächsten Angehörigen des Verstorbenen zur Bestattung verpflichtet. Totensorgeberechtigte sind der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, die Großeltern und die Enkelkinder – in dieser Reihenfolge, soweit sie volljährig sind.

Nach § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Erbe oder die Erbengemeinschaft die Kosten der Bestattung und die Friedhofsgebühren zu tragen. Auch wenn diese das mögliche Erbe ausschlagen, sind die Fürsorgeberechtigten zur Zahlung verpflichtet. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie die Beerdigung in Auftrag gegeben haben, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Urteil vom 16.10.2014 entschied (- 13 K 3019/13 -). Ist kein Verwandter oder Erbe vorhanden, richtet die jeweilige Gemeinde die Bestattung aus.

Vorgehen im Todesfall

Bei der Bestattung sind die jeweiligen Bestattungsfristen zu beachten. Nach Eintritt des Todes ist zunächst ein Arzt zu verständigen, der den Totenschein ausstellt. Danach muss der Verstorbene innerhalb von 24 oder 36 Stunden in die Leichenhalle gebracht werden. Die Frist ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wichtig ist, dass nur ein Bestattungsunternehmen die Überführung durchführen darf. Aus diesem Grund sollten die Angehörigen bzw. die verantwortlichen Personen dem Bestattungsunternehmen rechtzeitig den Auftrag erteilen.

Bei Überführungen aus dem Ausland sind ein spezieller Leichenpass sowie weitere Dokumente wie der Totenschein und die Sterbeurkunde erforderlich. Nach der Überführung muss der Leichnam in einem Kühlraum aufbewahrt und vom Bestattungsunternehmen gewaschen und hergerichtet werden. Die eigentliche Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, um mögliche Irrtümer, wie z.B. einen Scheintod, auszuschließen.

Welche Formen der Bestattung sind in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gibt es zwei grundlegende Bestattungsformen, von denen sich alle anderen ableiten. Bei der Erdbestattung findet der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof seine letzte Ruhe. Bei der Feuerbestattung hingegen wird der Leichnam zusammen mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne im Grab beigesetzt. Etwa 45% der Bestattungen sind Erdbestattungen, während Feuerbestattungen den größeren Anteil ausmachen. Diese Verteilung könnte auf die größeren Variationsmöglichkeiten bei der Feuerbestattung zurückzuführen sein, bei der mehrere Möglichkeiten für die Beisetzung der Asche vorgesehen sind.

Feuerbestattungen und ihre Möglichkeiten

Dazu gehört die Seebestattung, bei der die Asche in einer wasserlöslichen Urne dem Meer, also der Nord- oder Ostsee, übergeben wird. Diese Bestattungsform ist nicht in allen Bestattungsgesetzen vorgesehen, wird aber in den meisten Fällen auf Antrag bei der zuständigen Behörde genehmigt.

Etwa 2 % aller Bestattungen sind Seebestattungen. Neben der Seebestattung ist auch eine Naturbestattung möglich. Das Verstreuen der Asche in der freien Natur ist in Deutschland verboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Urne in oder unter Bäumen auf einem Friedhof, in einem so genannten Friedwald oder Ruheforst beisetzen zu lassen oder auf einer ausgewiesenen Fläche zu verstreuen.

Welche Bestattungsformen werden nicht genehmigt?

Neben den in Deutschland genehmigten Bestattungsformen gibt es noch weitere Möglichkeiten, mit den sterblichen Überresten zu verfahren. Dazu gehören die Luft-, die Diamant- und die Weltraumbestattung; Ebenso wie die Mitnahme der Urne nach Hause.

Luftbestattung

Bei einer Luftbestattung wird die Asche des Verstorbenen in die Luft verstreut. Das ist im deutschen Luftraum jedoch verboten, eine Ausnahme bilden dabei lediglich einige Gebiete über der Nord- und der Ostsee.

Diamantbestattung

Bei der Diamantbestattung wird aus einem Teil der Asche ein Diamant hergestellt, für den Rest ist eine normale Bestattung erforderlich. Dieses Verfahren wird in Deutschland nicht praktiziert. In der Schweiz ist diese Bestattungsart jedoch möglich. Der aus der Asche entstehende Diamant wird dann auf Wunsch auch nach Deutschland überführt.

Weltraumbestattung und Mitnahme der Urne nach Hause

Die Weltraumbestattung stellt eine der exzentrischsten Formen der Bestattung dar. Eine Rakete befördert bei dieser Form der Bestattung einen Teil der Asche in den Weltraum, während die Angehörigen den Rest auf herkömmliche Weise bestatten. Auch die Weltraumbestattung ist in Deutschland nicht erlaubt. Auch die in den USA verbreitete Bestattung in einer Urne, die von den Angehörigen mit nach Hause genommen wird, ist nicht erlaubt. Grund dafür sind mögliche Streitigkeiten um den Verstorbenen, die den Zugang aller Angehörigen zur Urne verhindern könnten.

Was muss man bei einer Bestattungsvorsorge beachten?

Ab einem gewissen Alter sollte sich jeder Mensch Gedanken über seine eigene Bestattung machen. Hat man sich für eine Bestattungsform entschieden, sollte man die Angehörigen informieren oder den Wunsch in einem Testament festhalten. Es ist auch möglich, einen Bestattungsvorvertrag mit einem Bestattungsunternehmen abzuschließen und die Kosten im Voraus zu begleichen, um die Erben vor zu hohen Ausgaben zu schützen.

Für besondere Bestattungsformen wie die Seebestattung ist in einigen Bundesländern eine gesonderte Verfügung erforderlich. Ist die gewünschte Bestattungsform in Deutschland nicht erlaubt, sollten die zuständigen Personen prüfen, inwieweit eine Überführung ins Ausland möglich ist.

Insgesamt sind bei einer Bestattung in Deutschland zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Da sich diese von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, ist es unerlässlich, sich im Vorfeld über die jeweiligen Regelungen zu informieren, damit der Ort der letzten Ruhe den eigenen Vorstellungen entspricht.

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