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Rechtsnews 23.07.2008 Christian Schebitz

Weiteres Urteil zu Störerhaftung bei WLAN

Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vergangene Woche die Störerhaftung eines WLAN-Besitzers verneint hat, urteilte nun das Landgericht Düsseldorf, dass in drei Fällen die Anschlussinhaber eines Funknetzwerkes für die Urheberrechtsverletzungen haftbar seien, die mit ihrem Anschluss begangen wurden. Es ist eine recht seltsam anmutende Geschichte, die sich da durch die Medien zieht. Gangsterrapper und Plattenlabelinhaber Bushido hatte einem Rentner und einem Ehepaar vorgeworfen, illegal Musikstücke aus seinem Repertoire im Internet heruntergeladen zu haben. Sogar ganze Alben sollen in Internet-Tauschbörsen verteilt worden sein. Das Gericht gab ihm Recht.

Störerhaftung – Wer oder was ist ein Bushido?

Doch sowohl der Rentner als auch das Ehepaar bestritten die Vorwürfe. Laut Medienberichten gab der Rentner an, weder ein solches Tauschprogramm zu besitzen noch zu wissen, wer oder was ein Bushido überhaupt sei. Eine nachvollziehbare Äußerung, zählen Rentner eher weniger zur Zielgruppe des Rappers, der nicht selten über Nutten, Sex und Ausländer singt, wie sueddeutsche.de ein Bild zum Thema untertitelt. Bei dem Ehepaar verhielt es sich ähnlich. Sie gaben an, nachweislich zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen zu sein. Doch das Gericht bewertete diese Umstände als unerheblich. Im Rahmen der Störerhaftung seien die Beklagten verantwortlich für die Sicherung ihres Internetanschlusses und daher auch in diesem Fall haftbar. Dies gelte auch ungeachtet der Möglichkeit, dass Dritte unbefugt ihren Anschluss missbraucht haben könnten.

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Andere Sicht – OLG Frankfurt entschied für WLAN-Besitzer

Interessant ist auch, dass just vergangne Woche das OLG Frankfurt zu einem ähnlich gelagerten Fall vollkommen anders entschieden hat. Dort wurde die Klage gegen einen WLAN-Besitzer abgewiesen, der ebenfalls nachweisen konnte, zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause gewesen zu sein. Das Urteil des LG Düsseldorf ist derweil noch nicht rechtskräftig. Wenn Berufung oder Revision eingelegt wird, ist ein anderes Urteil noch denkbar. Quellen und Links

  • sueddeutsche.de – “Bushido? Nie gehört”
  • rechtsanwalt.com blog – “OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung bei ungesichertem WLAN”

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