Rechtsnews 06.02.2012 Julia Brunnengräber

Wasserflugzeug im Hamburger Hafen verunglückt

Der Alptraum eines jeden Fluggastes: Ein missglückter Start oder eine missglückte Landung. Denn das sind die häufigsten Ursachen für einen Flugzeugabsturz oder schwerwiegende Unfälle.

Wasserflugzeug nicht sachgemäß gelandet

Auch in diesem Fall führte die Landung zum Unglücksfall. Ein Pilot wollte ein Wasserflugzeug landen, fuhr aber das Fahrwerk nicht ein. Das Flugzeug hätte quasi schwimmend landen sollen – ohne Räder. Genau diese aber kollidierten in der Weise mit dem Wasser, dass es sich überschlug. Es versank daraufhin im Wasser des Hamburger Hafens. Der Pilot hatte die Verantwortung für zwei Passagiere, die er beförderte. Beide ertranken.

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Untersuchung des Unfallhergangs

Doch was war der Grund für das nicht eingezogene Fahrwerk, das zwei Menschenleben forderte? Der Pilot gab an, sich nach der mechanischen Kontrollanzeige gerichtet zu haben. Diese habe ihm angezeigt, das Flugzeug wäre landebereit. Die Fahrwerksstellung sei ihm als korrekt angezeigt worden. Eine Warnmeldung habe es nicht gegeben. Er habe sich auf die Kontrolllampen verlassen. In den Flügen davor haben sie funktioniert, gab er an. Weiter hätte er die Fahrwerkseinstellung nicht nachgeprüft. Das Gericht musste sich daher Sachverständigen und Zeugen zuwenden, um der Ursache näher auf den Grund zu kommen. Beweise ergaben, dass es dem Angeklagten möglich war, eine weitere Prüfung des Fahrwerks durchzuführen. Durch das Fenster hätte er sehen können, ob es bereits eingezogen ist oder nicht.

Fahrlässiges Verhalten des Piloten beim Landevorgang

Das Gericht wirft ihm aufgrund der Beweislage vor, fahrlässig fehlerhaft gehandelt zu haben und für den Tod seiner beiden Fluggäste verantwortlich zu sein. Seine Verantwortung und Sorgfaltspflicht für die Insassen habe er missachtet, so das Gericht. Dieser Verstoß ist ihm vorzuwerfen. Ihm zu Gute zu halten sind seine Rettungsbemühungen, die er unter Einsatz seines Lebens unternahm. Das Gericht verhängte unter Einbezug aller Aspekte eine neunmonatige Freiheitsstrafe. Die erhält der Pilot aber auf Bewährung. Es wird nicht davon ausgegangen, dass er erneut straffällig wird. Auch spricht nichts dafür, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Binnen einer Woche kann der Angeklagte Revision einlegen. Erfolgt dies nicht, ist das Urteil rechtskräftig.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 17. Januar 2012

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