Rechtsnews 20.08.2020 Christian Schebitz

Warum „fahren ohne Führerschein“ besser ist.

Stellen Sie sich vor, sie kommen in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Leider haben Sie die Nacht vorher schlecht geschlafen, wodurch Ihre Augen vor Müdigkeit rot unterlaufen sind.
Die Polizisten vermuten eine „Drogenfahrt“, also eine Fahrt unter Alkohol. Oder sie haben legale Medikamente eingenommen, nach deren Einnahme man nicht oder nur noch eingeschränkt Auto fahren darf.

Welches Problem droht?

Als rechtschaffener Bürger haben Sie natürlich Ihren Führerschein vorschriftsmäßig dabei. Denn schließlich kostet es im Falle einer allgemeinen Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 € – es ja eine Ordnungswidrigkeit, oder auch OWi, wenn man ihn nicht dabei hat. Der Polizeibeamte lässt ihn sich zeigen und überprüft dessen Gültigkeit. Anschließend wird ihr Führerschein vorläufig wegen des „Verdachts auf Teilnehme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“ entzogen. Die Polizei muss den Verdacht für den Führerscheinentzug nur subjektiv begründen und Sie haben damit ein sofortiges Fahrverbot! Sie erhalten ein Sicherstellungsprotokoll und dürfen ab sofort kein Fahrzeug mehr führen!
Anschließend geht es ins Krankenhaus oder aufs Revier, zur Blutabnahme durch einen Polizeiarzt. Dabei kann es mehrere Wochen dauern, bis das – in Ihrem Fall negative – Ergebnis des Drogentests der Gerichtsmedizin vorliegt.

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Weitere Folgen

Dieser Vorgang ist völlig unabhängig davon, ob Sie unter Drogen waren oder nicht. Es kommt nur auf die subjektive Einschätzung der Beamten an, schuldig oder unschuldig. Sollten Sie in dieser Zeit trotzdem fahren, so verstoßen Sie gegen die StVG, fahren ohne Kfz-Versicherung (was Versicherungsbetrug und somit eine weitere Straftat ist) und riskieren eine Freiheitsstrafe. Damit wären sie im Falle einer Verurteilung sogar vorbestraft!

Wenn die Blutuntersuchung nichts ergeben hat, erhalten Sie per Post von der Staatsanwaltschaft den lapidaren Hinweis, dass das gegen sie eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Ihr Führerschein liegt diesem Brief bei und sie dürfen ab diesen Zeitpunkt wieder Auto fahren. Sie wurden also für nichts bestraft, hatten aber unter Umständen sehr viel Ärger und hohe Kosten (Taxi, Bahn, Arbeitszeit….).

Holen Sie sich in diesem Fall dringend rechtlichen Beistand, der Sie in Ihren Anliegen unterstützt und Ihre Ansprüche durchsetzt. Telefonische Rechtsberatung erhalten Sie von unseren Anwälten übrigens auch zum Festpreis!

Was aber wäre passiert, wenn sie ihren Führerschein bei der Polizeikontrolle nicht dabei gehabt hätten?

Die Polizisten könnten Ihnen nur für den einen Tag der Kontrolle das Fahren von Kfz untersagen. Den Führerschein abnehmen hätten sie nicht können. Denn die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält. Am Folgetag hätten Sie wieder fahren dürfen, vollkommen legal, denn Sie sind ja im Besitz eines gültigen Führerscheins.  Für weitere Schritte hätte die Polizei über die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Sicherstellung beantragen müsse. Dies dauert ca. eine Woche. Anschließend hätten sie ggf. einen Brief vom Gericht erhalten. Damit gewinnen Sie eine weitere Woche für die Stellungnahme, welche Ihr Anwalt verfasst. Dieser würde erst die Ermittlungsakte einsehen, um zu prüfen, ob eine Stellungnahme notwendig ist. Bis dahin sind, von der Kontrolle ab gerechnet, schon ca. drei Wochen verstrichen.

Das Gericht prüft ggf. die Stellungnahme des Rechtsanwalts und entscheidet erst dann, ob der Führerschein eingezogen werden darf. Bis dahin liegt möglicherweise schon das Ergebnis der Blutuntersuchung vor. Wenn nicht, wird das Gericht auf das Ergebnis warten, denn es ist ja keine Gefahr in Verzug. Ergo: Hätten sie ihren Führerschein nicht mitgeführt, wären sie ihn nicht (vorläufig) losgeworden.

Fazit

Die Pflicht zum Mitführen des Führerscheins begründet lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diesen zu beschlagnahmen. Schließlich können die Beamten über den Computer im Auto sofort prüfen, ob eine Person (ausgewiesen durch den Personalausweis) eine gültige Fahrerlaubnis hat. Ja, es handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man seinen Führerschein nicht bei sich führt. Aber selbst wenn sie, im Falle einer Polizeikontrolle die 10 € gem. Bußgeldkatalog für die OWi bezahlen müssen, ist es jedenfalls viel billiger, als der oben beschriebene Aufwand.
Eine simple schwarz-weiß-Kopie Ihres Führerscheins auf Papier mit sich zu führen könnte sogar das Bußgeld verhindern, wenn die Beamten mild gestimmt sind. Die Kopie muss allerdings unbedingt als solche erkennbar sein, damit  Ihnen nicht bewusste Täuschung oder gar Urkundenfälschung unterstellt wird!

Das oben genannte gilt auch für andere Vergehen, bei denen Ihnen die Polizei den Führerschein sicherstellen möchte. Also besser keinen Führerschein dabei haben. Zumindest aber können Sie sich mit diesen Informationen im Hinterkopf noch während einer Kontrolle dafür oder dagegen entscheiden, ob sie ihn vorlegen, oder nicht.

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