Rechtsnews 02.11.2023 Alex Clodo

Wann brauche ich ein Impressum?

Ein Impressum ist eine rechtlich vorgeschriebene Angabe von Informationen über den Anbieter einer Website oder eines anderen Online-Dienstes. Das Impressum soll es den Nutzern ermöglichen, den Anbieter zu identifizieren und zu kontaktieren. Das Impressum ist daher ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucher und zur Vermeidung von Rechtsverletzungen.

Wer braucht ein Impressum?

Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) müssen alle Anbieter von Telemedien, die geschäftsmäßig angeboten werden, ein Erscheinungsvermerk bereitstellen. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für die individuelle Nutzung bestimmt sind. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Blogs, Online-Shops, E-Mail-Newsletter, Podcasts oder Social-Media-Profile.

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Geschäftsmäßig bedeutet, dass der Anbieter einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt oder zumindest eine gewisse Nachhaltigkeit und Regelmäßigkeit aufweist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter tatsächlich Gewinne erzielt oder nicht. Auch private oder ehrenamtliche Anbieter können unter Umständen ein Impressum benötigen, wenn sie beispielsweise Werbung schalten oder Spenden sammeln.

Was muss im Impressum stehen?

Der Erscheinungsvermerk muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Namen und die Anschrift des Anbieters. Bei juristischen Personen müssen zusätzlich die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte und das Registergericht mit der Registernummer angegeben werden.
  • Eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, unter denen der Anbieter schnell erreichbar ist.
  • Falls vorhanden, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
  • Falls der Anbieter einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die zuständige Aufsichtsbehörde.
  • Falls der Anbieter eine berufsrechtlich geregelte Tätigkeit ausübt, wie zum Beispiel Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt, müssen zusätzlich die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Kammer und die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen angegeben werden.

Wie muss der Erscheinungsvermerk gestaltet sein?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das bedeutet, dass es nicht versteckt oder verschleiert werden darf. Es muss von jeder Seite der Website aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Es empfiehlt sich daher, einen Link zum Erscheinungsvermerk im Footer oder im Hauptmenü zu platzieren. Der Link sollte eindeutig als “Impressum”, “Erscheinungsvermerk ” oder “Anbieterkennzeichnung” bezeichnet werden. Andere Bezeichnungen wie “Kontakt” oder “Über uns” sind nicht ausreichend.

Der Erscheinungsvermerk muss in deutscher Sprache verfasst sein, wenn sich die Website an Nutzer im deutschsprachigen Raum richtet. Es kann zusätzlich in anderen Sprachen angeboten werden, wenn dies dem internationalen Charakter der Website entspricht.

Welche Folgen hat ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum?

Ein fehlerhafter oder fehlender Erscheinungsvermerk stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann abgemahnt werden. Das bedeutet, dass der Anbieter eine Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten für die Abmahnung tragen muss. Außerdem kann er auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn durch das fehlerhafte oder fehlende Impressum ein konkreter Schaden entstanden ist.

Darüber hinaus kann ein fehlerhafter oder fehlender Erscheinungsvermerk auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Einzelfall und kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Wie kann ich mein Impressum erstellen?

Um eine rechtssichere Anbieterkennzeichnung zu erstellen, sollte man sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt machen. Es gibt im Internet verschiedene Impressum-Generatoren, die dabei helfen können, ein Impressum zu erstellen. Allerdings sollte man sich nicht blind auf diese verlassen, sondern das Ergebnis immer noch einmal überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Im Zweifel sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Impressum in Büchern

Wie sieht es in Büchern aus? Dabei muss es den den Verlag, den Autor, den Herausgeber oder die Redaktion benennen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben enthalten sein, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur.

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