Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 07.10.2014 Christian Schebitz

Zahnarzt muss Patient umfassend informieren

Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, was Zahnbehandlungen angeht. Es geht kostengünstige Varianten, aber auch teurere Behandlungen, die sicher weitere Vorteile bieten können. Entscheidend ist allerdings, dass Patienten darüber Bescheid wissen, welche Möglichkeiten sie haben und dass sie frei entscheiden können. Was passiert, wenn ein Missverständnis vorliegt und ein Patient sich einer kostenintensiven Behandlung unterzieht und erst danach erfährt, dass es auch kostengünstigere Varianten gegeben hätte, für die er sich entschieden hätte? Muss er trotzdem die teure Variante zahlen oder eben nicht? Das Oberverwaltungsgericht hatte in einem konkreten Fall darüber entschieden.

Patienten fühlt sich nicht umfassend informiert

Eine zum Zeitpunkt der Klage 56-jährige Frau ging vor Gericht, da sie eine Kieferbehandlung hinter sich hatte, die sehr kostspielig war. Es ging um einen chirurgischen Eingriff am Kiefer, mit dem auch Implantatbehandlung und Knochenaufbau einhergingen. Dabei wurde gezüchtetes Knochenmaterial eingesetzt. Die Behandlungsmethode ist aufwendig und teuer, da ihr eine sogenannte Eigenknochenzüchtung zugrundeliegt. Der Patientin wurde nach dem Eingriff bewusst, dass es auch noch andere Behandlungsmöglichkeiten gegeben hätte, als solch eine Methode zu wählen, bei der schließlich rund 90.000 Euro gezahlt werden müssen. Hätte sie über die Kosten Bescheid gewusst, hätte sie der durchgeführten Behandlung nicht zugestimmt.

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Über Behandlungsmöglichkeiten muss ordnungsgemäß aufgeklärt werden

Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass eine kostenintensive Zahnbehandlung nicht bezahlt werden muss, wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung darüber erfolgt ist, welche Behandlungsalternativen es noch gibt. Der Kieferchirurg hatte nur auf diese eine Behandlungsmethode der Eigenknochenzüchtung hingewiesen. Kosten und Risiken hat er nicht klar dargelegt.

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 8.9.2014, Az.: 26 U 35/13

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