Rechtsnews 27.08.2012 Anna Schön

Vorbehaltene Sicherungsverwahrung verstößt gegen Abstandsgebot

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die vorbehaltene Sicherungsverwahrung mit Ausnahme eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot für verfassungsgemäß und mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 66a StGB in der alten Fassung am 4.05.2011 für verfassungswidrig erklärt hatte, trat am 1.01.2011 die Neuregelung zur Sicherungsverwahrung in Kraft. Diese beinhaltete auch die Änderung ds § 66a StGB, welcher es dem Gericht ermöglicht, sich nach einem zweiaktigen Erkenntnisverfahren die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vorzubehalten.

Sachverhalt

Im vorliegenden Sachverhalt war der Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde wegen pädophiler Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren Haft verurteilt. Bei der Verurteilung im Jahre 2008 wurde gleichzeitig die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vorbehalten. Der Beschwerdeführer sah sich dabei in seinen Grundrechten verletzt und den § 66a StGB in der alten Fassung als verfassungswidrig an. Das Bundesverfassungsgericht sah eine Verletzung im Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers, da die Anordnung auf dem § 66a StGB der alten Fassung beruhte. Ein weiterer Verstoß gegen das Grundgesetz lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Quelle:

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.07.2012

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