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Rechtsnews 19.03.2012 Julia Brunnengräber

Vierjährige Freiheitsstrafe für Kreditvermittler

Junge oder relativ mittellose Leute versuchen häufig ihre Lebenssituation zu verbessern, indem sie einen Kredit aufnehmen. Da das nicht ganz einfach ist und Bedingungen unterliegt, haben unseriöse Kreditvermittlungsunternehmen häufig leichtes Spiel. Die nutzen die finanziell ungünstige Lage dieser Personen aus.

Personen in wirtschaftlich schwieriger Lage geködert

Auch in diesem Fall warb ein Kreditvermittlungsunternehmen Menschen an, die woanders keinen Kredit bekommen hätten. Ihre Slogans dabei lauteten folgendermaßen: „Kredit abgelehnt? Das muss nicht sein! Wir bieten Ihnen Kredite auch ohne Auskunft/Eintragung”, sowie „Sofortanfrage absolut unverbindlich und kostenfrei“, laut Pressemitteilung des LG Stuttgart. Vermittelt wurde, dass durch Kreditanfragen keine Kosten entstehen. Dabei wurden aber jeweils 50 Euro in Rechnung gestellt. Das aber ist ein willkürlich festgesetzter Betrag. Auch Bausparverträge wollte man den Leuten andrehen.

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Vierjährige Freiheitsstrafe

Das Landgericht befand, dass finanzielle Notlagen gezielt ausgenutzt worden waren. Das Ausmaß: 50.000 geschädigte Kunden und 2,5 Millionen beabsichtigter Schaden. Der Geschäftsführer des Unternehmens war vorbestraft. Das Strafmaß des Gerichts lautete für ihn in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Betrugs beziehungsweise versuchten Betrugs. Das Gericht erlegte zwei weiteren angeklagten Angestellten Bewährungsstrafen auf.

  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart vom 23. Februar 2012, Az.: 14 KLs 166 Js 9323/11

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