Rechtsnews 06.03.2017 Emil Kahlmann

Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung

Die Pleite des Stromversorgungsunternehmens Teldafax im Jahr 2011 stand früh unter dem Verdacht der Insolvenzverschleppung. Angesichts der Tatsache, dass etwa 750.000 Kunden des Unternehmens auch Gläubiger waren, gilt der Fall Teldafax heute als einer der größten und weitreichendsten Wirtschaftsskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die juristische Aufarbeitung des Falles dauert bis heute an.

Teldafax-Manager stehen vor Gericht

Schon im Jahr 2013 wurde erstmals ein Verfahren gegen drei ehemalige Verantwortliche von Teldafax eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft warf den drei Beklagte vor, sich der Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht zu haben und Bankrotthandlungen begangen zu haben. Die Gerichtsverhandlungen gingen im Februar 2014 los, allerdings scheiterte das Verfahren zunächst, nachdem die Verteidiger von zwei der Angeklagten Besetzungsrügen geltend gemacht und damit Recht bekommen hatten. 2015 wurde das Verfahren dann wieder aufgenommen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Insolvenzverschleppung bei Teldafax

Das Geschäftsmodell von Teldafax bestand in der Stromlieferung darin, den Kunden sehr günstige Tarife anzubieten und zu garantieren, dass sich die Preise nicht erhöhen würden. Im Gegenzug mussten die Kunden allerdings die Gesamten Gebühren der Vertragslaufzeit gleich zu Beginn bezahlen. Als sich ab 2008 die Strompreise erhöhten, bekam Teldafax Probleme, weil viele Kunden günstig eigekauft hatten, Teldafax jedoch für die Versorgung der Kunden immer mehr Kosten entstanden. Bereits 2009 gab es deshalb Anzeichen für eine Überschuldung und damit die drohende Insolvenz des Unternehmens, der Insolvenzantrag wurde jedoch erst zwei Jahre später 2011 gestellt.

Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung

Bereits Ende 2016 war das Verfahren gegen einen der drei beklagten ehemaligen Manager gegen eine Zahlung von 20.000 € eingestellt worden. Einer der Beklagten, der im März 2011 als Vorstandschef von Teldafax abberufen worden war, wurde nun wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten zu 16 Monaten Freiheitsstrafe und 300 Sozialstunden verurteilt. Ein anderer Beklagter bekam elf Monate auf Bewährung und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit. Für beide Ex-Manager gelten je zwei Monate der Strafe aufgrund der Länge des Verfahrens schon als verbüßt.

Quelle:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/teldafax-ex-manager-von-stromanbieter-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt-a-1136934.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€