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Rechtsnews 01.01.2013 Manuela Frank

Verurteilung des Triebtäters im Mordfall Tobias

Immer wieder hört man von grausamen Verbrechen, die Triebtäter an Kindern begehen. Auch im zugrundeliegenden Fall ermordete der sexuell gestörte Angeklagte einen elfjährigen Jungen, weshalb er aufgrund besonderer Schuldschwere vom Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe veruteilt wurde. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.

Triebtäter ersticht Elfjährigen mit 38 Messerstichen

Der heute 48-jährige Angeklagte tötete am 30. Oktober des Jahres 2000 den damals elf Jahre alten Tobias mit insgesamt 38 Messerstichen. Die Tat ereignete sich in der Nähe des Dörschachweihers, der im Schönbuch südlich von Weil liegt. In dieser Gegend fuhr der Angeklagte mit seinem Fahrrad, bis er zufällig den Jungen entdeckte, der am Weiher angelte. Der Angeklagte kannte sein Opfer zuvor nicht. Kurzerhand entschied er, den Jungen sexuell zu missbrauchen und lockte ihn aus diesem Grund unter einem Vorwand hinter eine Hütte, die sich in der Nähe befand. Dort angekommen verlangte er von Tobias während er ihn mit einem Butterflymesser bedrohte, dass dieser seine Hose herunterziehen sollte.  Daraufhin begann der Junge laut zu schreien, woraufhin der Angeklagte befürchtete, dass seine Tat auffliegen könnte. Aus diesem Grund stach er mehrfach mit Gewalt auf das Kind ein, welches kurze Zeit danach verstarb. Der Angeklagte litt seit langen Jahren an einer sexuellen Störung mit sadomasochistischer und pädophiler Triebneigung. Diese begründete allerdings keine relevante Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit während der Tat.

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Urteil ist rechtskräftig

Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein, die vom Bundesgerichtshof allerdings als unbegründet verworfen wurde. Somit ist die Entscheidung des Landgerichts rechtmäßig. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2012; AZ: 1 StR 483/12

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