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Rechtsnews 05.04.2017 Emil Kahlmann

Versuchter Terroranschlag – Haftstrafe!

Am 10. Dezember 2012 kam es zu einem versuchten Terroranschlag in Bonn in Nordrhein-Westfalen. Ein Mann bemerkte an diesem Tag eine herrenlose Tasche an einem Bahnsteig des Hauptbahnhofes von Bonn und verständigte Mitarbeiter der Bahn. Diese alarmierten die Bundespolizei, welche den gesamten Bahnhof abriegeln ließ und Sprengstoffexperten anforderte. Diese zerstörten den in der Tasche platzierten Sprengsatz schließlich kontrolliert. Gestern ging nun das Gerichtsverfahren gegen die Täter zu Ende.

Terroranschlag durch Islamisten missglückt

In den Monaten nach dem versuchten Terroranschlag waren die Ermittler zunächst im Dunklen getappt. Erst als vier Islamisten dabei erwischt wurden, wie sie sich auf den Weg zu einem Mord an einem Lokalpolitiker aus Leverkusen machten, konnte man auch der Verantwortlichen an dem fehlgeschlagenen Bombenattentat auf den Hauptbahnhof Bonn habhaft werden. Neben Enea B. (46), Koray D. (28) und Tayfun S. (27), drei Muslimen mit Migrationshintergrund war nach Ansicht der Ermittler vor allem Marco G. (29), ein zum Islam konvertierter Deutscher, die treibende Kraft hinter dem versuchten Terrorakt in Bonn. In G.s Wohnung waren im Zuge der Ermittlungen Waffen und Sprengstoff sichergestellt worden. An der Tasche, in welcher der Sprengstoff am Hauptbahnhof von Bonn versteckt worden war, konnte man DNS-Spuren von der Ehefrau von Marco G. und seinem Sohn entdecken und ihm und seinen Gefährten die Tat so zweifelsfrei zuordnen.

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Islamistischer Terror: Gerichte entscheiden

Die Bombe war im Dezember 2012 nicht detoniert. Die Verteidiger der vor Gericht stehenden Tatverdächtigen argumentierten deshalb, dass es sich bei dem Objekt lediglich um eine Art Bombenattrappe gehandelt habe. Die Verdächtigen hätten keineswegs vorgehabt, durch eine Explosion Menschen zu schaden. Vielmehr habe die Attrappe lediglich als „Warnung“ an die deutsche Öffentlichkeit dienen sollen. Die Staatsanwaltschaft sah dies jedoch anders. Ihrer Auffassung nach habe der Sprengsatz lediglich deshalb nicht explodieren können, weil der Zünder unfachmännisch konstruiert gewesen sei. Das Ziel der Männer sei es gewesen, so vielen Menschen wie nur irgend möglich den Tod zu bringen. Das Gericht folgte bei seinem Urteil nun der Staatsanwaltschaft. Es sah es als bewiesen an, dass der Sprengsatz eben nicht als Attrappe platziert worden war, sondern um Menschen zu töten. Angesichts der vorliegenden Beweislage verurteilte es den zum Islam konvertierten Haupttäter Marco G. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld von Marco G. fest. Damit ist es ausgeschlossen, dass er nach dem Ende seiner Haftstrafe wieder in die Freiheit entlassen werden kann. Seine drei Mittäter bei dem versuchten Attentat in Leverkusen erhielten Gefängnisstrafen mit einer Länge zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren.

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/bombe-am-bonner-bahnhof-lebenslange-haft-fuer-hauptangeklagten_id_6882847.html

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