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Rechtsnews 16.01.2012 Julia Brunnengräber

Verkehrsunfall eines 75-Jährigen mit Freiheitsstrafe bestraft

Im folgenden Fall geht es um einen Verkehrsunfall, der von einem über Siebzigjährigen während eines Ausparkvorgangs, der ihm missglückt ist, verursacht wurde.

75-Jähriger verursacht Verkehrsunfall beim Ausparken

Beweise ergaben, dass von seiner Seite her Unachtsamkeit vorgelegen habe, als er mit seinem Auto zurücksetzte, um den Parkplatz zu verlassen. Eines der beiden Hinterräder geriet durch den unebenmäßigen darunterliegenden Boden in eine Senke, auch konnte er zur Seite hin nicht gut sehen. Er trat auf das Gaspedal, anstatt vorsichtig zu rollen und jemanden zu bitten, ihm beim Ausparken zu helfen. Jemand hätte ihn aus der Parklücke herauswinken können. Doch die Beschleunigung, die der 75-Jährige verursachte, war zu stark. Er rammte eine Frau sowie deren vierjähriges Kind. Beide überfuhr er, das Kind wurde tödlich verletzt, die Mutter schwer. Auch einen Dritten verletzte er gravierend, den Onkel, der die Frau und das Kind begleitet hatte.

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Verkehrsunfall eines 75-Jährigen mit Freiheitsstrafe bestraft erhalten

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Entscheidung des OLG: Angeklagter wird zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Das OLG hatte für den Angeklagten in diesem Fall das Strafmaß zu bestimmen. Als sogenannte “Schutzbehauptung” beurteilten sie die Aussagen des Mannes, er habe wegen eines Muskelkrampfes im Bein sowie einer kurzzeitigen Bewusstseinsstörung den Unfall verursacht. Ein Grund, um die Sachlage so zu bewerten, ist, dass der Mann am Unfallort beides nicht erwähnt hat. Zudem haben auch medizinische Sachverständige die Angaben als “unwahrscheinlich” bewertet. Das Gericht bewertete des Weiteren das Beschleunigungsverhalten als “pflichtwidrig”, weil es “unkontrolliert” vonstatten ging. Mitberücksichtigt wurde in dem Verfahren, dass der Mann zuvor weder in seinem Verkehrsverhalten auffällig noch ansonsten straffällig war. Zudem leide er unter seiner Tat, sei in psychiatrischer Behandlung. Außerdem zog der Mann eine weitere Konsequenz: Er gab seinen Führerschein freiwillig ab. Aufgrund all dieser Aspekte und deren Abwägung fällte das Hanseatische Oberlandesgericht den Beschluss, den Mann zu 10 Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Ebenso wurde nach den Abwägungen deutlich, dass der Angeklagte unwahrscheinlich wieder straffällig werden würde. Quelle:

  • Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 25. November 2011

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