Rechtsnews 27.05.2008 Christian Schebitz

Vereinfacht: Reform zum Versorgungsausgleich verabschiedet

Eine Scheidung ist nie eine leichte Angelegenheit. Erschwert wurde diese bislang zusätzlich durch komplizierte Regelungen wie mit dem sogenannten Versorgungsausgleich. Dabei handelt es sich um die Aufteilung der finanziellen Absicherung im Alter, die bislang ein aufwendiges und äußerst kompliziertes Prognoseverfahren nutzte. Nun verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf des Bundesministerium für Justiz, der dieses Verfahren ablösen und den Prozess der Güterteilung vereinfachen soll. Dabei gilt ein Gleichteilungs-Prinzip. In Fällen in denen ein Ehepartner nicht arbeitete, sondern Kinder erzog und den Haushalt führte, soll dieser nun eine eigene Absicherung erhalten. In den meisten Fällen handle es sich dabei um Frauen, so Bundesjustizministerin Zypries. So würde man zum Beispiel von nun an ein Betriebsrenten-Konto des arbeitenden Ehepartners aufteilen und so ein eigenes Konto für den anderen schaffen. Damit umgeht man die fehleranfälligen Rechnungen, die bisher zum Einsatz kamen. Zusätzlich wurden noch andere Vereinfachungen eingeführt. Beträgt die Differenz der späteren Renten weniger als 25 Euro im Monat oder beläuft sich die Dauer der Ehe auf unter zwei Jahren, findet kein Versorgungsausgleich statt. Quellen und Links

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