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Rechtsnews 21.07.2019 akerth

Bei Zweifeln über die Abstammung eines Kindes durch Vaterschaftstest legal überprüfen

Die Länderkammer segnete eine neue Regelung für den Vaterschaftstest ab. Das neue Recht zur Klärung der Vaterschaft weist einen legalen Weg für Gentests, ohne dass die Vaterschaft zugleich angefochten werden muss.

Heimliche Gentests bleiben zwar weiterhin ohne rechtliche Wirkung, aber nun kann man bei Zweifeln über die Abstammung eines Kindes, diese jetzt einfach auf legalem Weg überprüft werden. Bislang war dies nur möglich, wenn alle Betroffenen zustimmten. Jetzt haben Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen Familienmitgliedern einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Wird die Einwilligung zum Gentest beispielsweise von der Mutter verweigert, kann sie vom Familiengericht ersetzt werden. Das Gesetz bezieht sich aber nur auf den Test und zieht keine juristischen Konsequenzen nach sich.

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