Rechtsnews 24.04.2012 Manuela Frank

Vaterschaftstest: Kinder müssen Blutprobe abgeben

Wenn der Vaterschaftstest an einem Verstorbenen nicht mehr möglich ist, so müssen dessen Kinder mit Blut- oder Speichelproben dienen. Dies können sie nicht verweigern, indem sie sich darauf berufen, dass durch diesen Test ihr Erbanteil möglicherweise schrumpfen kann.

Tochter verweigert Blutentnahme

Im konkreten Fall wollte ein Mann überprüfen lassen, ob der verstorbene Mann sein Vater ist. Dieser wurde nach seinem Tod jedoch feuerbestattet. Somit konnte die Vaterschaft nicht mehr über ihn direkt nachgewiesen werden. Aus diesem Grund war es notwendig, die Blutproben des nachforschenden Mannes, seiner Mutter und auch die der Ehefrau und der Tochter des verstorbenen Mannes zu beschaffen. Dies ist die einzige Möglichkeit, um zu klären, ob der Kläger der Bruder der Tochter des Toten ist. Allerdings verweigerte die Tochter einen Test.

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Tochter ist zur Abgabe verpflichtet

Die Richter des Oberlandesgerichts München urteilten jedoch, dass die Tochter zur Abgabe einer Probe verpflichtet sei. Das Argument, dass das Erbe kleiner ausfallen könnte, sei irrelevant. Allenfalls die Art und Weise der Untersuchung könne als unzumutbar eingestuft werden, wenn eine Blutentnahme beispielsweise aus Gründen der Religion nicht durchgeführt werden könne. Dennoch seien in einem solchen Fall Ausnahmen in Form von Speichel- oder Haarproben möglich.

  • Quelle: dpa

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