Rechtsnews 08.10.2011 Manuela Frank

Urteil gegen Vergewaltiger Detlef S.aus Fluterschen rechtskräftig

Der 48-jährige Familienvater Detlef S. machte sich des wiederholten sexuellen Missbrauchs sowohl von Kindern als auch von Jugendlichen und Schutzbefohlenen und zudem der Vergewaltigung schuldig. Er wurde deshalb vom Landgericht Koblenz zu einer vierzehneinhalbjährigen Freiheitsstrafe mit nachfolgender Sicherungsverwahrung verurteilt. Familienvater missbraucht eigene Kinder 20 Jahre lang hatte der Beklagte seine Familienangehörige in einer Abhängigkeits- und Angstsituation gehalten und sie bis aufs Äußerste ausgebeutet und misshandelt. Er vollzog mehrfach sexuelle Übergriffe an seiner leiblichen und seiner Adoptivtochter. Von diesen Fällen hat das Landgericht Koblenz 162 abgeurteilt. Beide Töchter traten im Verfahren als Nebenklägerinnen auf. Seine leibliche Tochter missbrauchte er seit diese 9 Jahre alt war und zwang sie zum Geschlechtsverkehr. Seine Adoptivtochter musste ab ihrem 5. Lebensjahr bis sie erwachsen war, sexuelle Übergriffe erleiden. Dies ging sogar so weit, dass acht Kinder durch die Vergewaltigungen gezeugt wurden. Darüber hinaus bot der Angeklagte seine beiden Töchter anderen Männern zum Sex gegen Entgelt an. Erst im Sommer 2010, als der Beklagte festgenommen wurde, gab es ein Ende der Übergriffe. BGH verwirft Revision Der Bundesgerichtshof sah die Revision des Beklagten, welche auf die Sachrüge gestützt war, als unbegründet an und verwarf diese. Somit ist das Urteil, welches das Landgericht Koblenz gefällt hat, rechtskräftig. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2011; AZ: 2 StR 391/11

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