Rechtsnews 04.12.2020 Emil Kahlmann

Urlaub an Weihnachten?

Der Wunsch, sich in den Tagen vor Weihnachten und zu Weihnachten von der Arbeit zurückzuziehen, um noch Vorbereitungen für das Fest treffen zu können, ist weit verbreitet. Umso erstaunlicher ist es, dass sich einige Falschvorstellungen über Urlaubsregelungen zu Weihnachten hartnäckig halten. rechtsanwalt.com schafft Klarheit:

Wer hat Anspruch auf Urlaub an Weihnachten?

Weit verbreitet ist beispielsweise die Vorstellung, der 24. Dezember sei ein gesetzlicher Feiertag oder zumindest ein halber gesetzlicher Feiertag. Tatsächlich ist der 24. Dezember jedoch vor dem Gesetz ein ganz normaler Arbeitstag. Lediglich der 25. Dezember und der 26. Dezember (die „Weihnachtsfeiertage“) sind gesetzlich geschützt. Von dieser gesetzlichen Stellung des 24. Dezembers abweichend praktizieren jedoch zahlreiche Betriebe andere Urlaubsvereinbarungen. Häufig ist es der Fall, dass Arbeitnehmer nur einen halben Urlaubstag nehmen müssen, um am 24. Dezember frei zu bekommen. Derartige Regelungen sind oftmals Bestandteil von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

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Gilt das Urlaubsrecht auch an Weihnachten?

Für die Vorweihnachtszeit gelten die üblichen rechtlichen Bestimmungen des Urlaubsrechts. Das maßgebliche Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sichert jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Mindestanspruch von 24 Werktagen zu, wobei allerdings von einer Sechstagewoche ausgegangen wird. Dementsprechend stehen Arbeitnehmern die eine Fünftagewoche haben, 20 Urlaubstage im Jahr zu. Ausgenommen vom Urlaubsanspruch sind Arbeitnehmer, die noch in der sechsmonatigen Probezeitsind. Das Wichtigste zum allgemeinen Urlaubsanspruch erfahren Sie außerdem in unserer Rechtsnews zu diesem Thema.

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