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Rechtsnews 09.03.2011 Anna Schön

Unfallverursacher muss auch überdurchschnittlich hohe Gutachterkosten zahlen

Das Amtsgericht Nürnberg stellte fest, dass der Unfallverursacher, dem die alleinige Haftung an einem Verkehrsunfall gerichtlich zugesprochen wird, neben Schadensersatz und Schmerzensgeld, dem Unfallopfer auch die Gutachterkosten zahlen muss. Auch wenn das Honorar des Sachverständigen über dem durchschnittlichen Wert liegt, muss der Unfallverursacher zahlen. Das Unfallopfer ist nicht verpflichtet, den möglichst günstigsten Sachverständigen ausfindig zu machen.  Das Amtsgericht Nürnberg legt in dem Urteil fest, dass es dem Geschädigten nicht zumutbar ist, wenn er vor Erteilung des Auftrags für das Gutachten, Marktforschung betreiben und mehrere Kostenvoranschläge einholen muss. In dem Fall des Amtgerichts ging es um ein Honorar des Sachverständigen in Höhe von 866, 74 €, das die Unfallverursacherin nicht bereit war zu zahlen. Quelle:

  • AZ: 31 C 8164/10

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Unfallverursacher muss auch überdurchschnittlich hohe Gutachterkosten zahlen erhalten

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