Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Internationales Recht

Internationales Recht

meist Völkerrecht genannt, ist durch einen Vertrag oder Gewohnheitsrechte begründete Rechtssätze, die die Beziehungen zwischen den Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten (z.B. der Heilige Stuhl, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz) regeln.

Die Anerkennung des Völkerrechts erfolgt nicht wie beim nationalen Recht durch Gesetze und deren Durchsetzung sondern durch den Recht schaffenden Konsens der Staaten auf Grundlage der souveränen Gleichheit der in der Völkerrechtsgemeinschaft verbundenen Staaten.

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Das Völkerrecht gliedert sich in Friedensrecht und Kriegsrecht. Heute spricht man darüber hinaus von einem Kooperationsvölkerrecht. Zum Völkerrecht gehören unter anderem die Entstehung, die Kontinuität und der Untergang von Staaten, die Umgrenzung und Veränderung des Staatsgebiets, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Staaten und die Haftung bei Völkerrechtsverletzung. Wichtige Einzelgebiete sind beispielsweise das See-, Luft- und Weltraumrecht, das Recht des internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehrs.

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