Rechtsnews 28.11.2016 Raphaela Nicola

Teure 0180-Servicenummern verletzen EU-Recht

Hohe Gebühren für 0180-Kundendienstnummern sind vermutlich bald Geschichte. Der EuGH-Generalanwalt forderte, dass die Preise für Servicenummern in Deutschland den der normalen Telefonate im Festnetz oder per Mobiltelefon entsprechen sollen.

Elektronikhändler bietet teuren telefonischen Kundenservice

Immer häufiger sind 0180-Kundendienstnummern mit hohen Kosten verbunden. Nach Ansicht des Gutachters beim Europäischen Gerichtshof wird dadurch allerdings gegen das geltende EU-Recht verstoßen. Der deutsche Elektronikhändler comtech bietet seinen telefonischen Service ausschließlich über eine teure 0180-Nummer an. Ein Anruf ist hierbei teurer als im normalen Fest- oder Handynetz. Wählt man die Servicenummer aus dem Festnetz an, können Gebühren von bis zu 20 Cent pro Minute fällig werden. Aus dem Mobilfunknetz sind sogar Preise von bis zu 42 Cent pro Minute möglich. Das Unternehmen äußerte sich nun zu diesem Fall. Ein Urteil steht allerdings noch aus.

Welche Rechte haben Verbrauchern nach der EU-Richtlinie?

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs kritisierte das Vorgehen des Elektronikhändlers. Außerdem verklagten sie die Firma vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung. Wird das EU-Recht tatsächlich hierdurch verletzt? Um diese Frage des deutschen Gerichts an den EuGH zu beantworten, wurde ein Generalanwalt als Gutachter hinzugezogen. Dieser schlug den Richtern vor, diese zu bejahen. Der Grund dafür ist, dass Mitgliedsstaaten nach der EU-Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern dafür sorgen müssten, dass Kunden für den telefonische Service eines Händlers nicht mehr zahlen als den Grundtarif. Der Generalanwalt argumentierte damit, dass eine überteuerte Rufnummer Verbraucher abschrecken würde. Demnach würden sie Nachfragen zu Liefertermin, Rechnung oder Gewährleistung unterlassen.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/eugh-kundendienstnummern-101.html

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