Rechtsnews 15.10.2015 Katharina Gärtner

Studienfinanzierung: Wenn weder die Eltern noch das BAföG-Amt zahlen

Der Beginn des neuen Semesters ist für Studierende nicht nur
Grund zur Freude, sondern auch mit der Bewältigung zahlreicher Formalitäten
verbunden. Im Mittelpunkt steht dabei die Studienfinanzierung. Denn wie eine bekannte
Redewendung ganz richtig besagt: Ohne Moos nix los.

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Studienfinanzierung: Wenn weder die Eltern noch das BAföG-Amt zahlen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

BAföG als günstige
Ausbildungsförderung

Die Beziehung von BAföG steht bei Studierenden aufgrund der
günstigen Konditionen zur Studienfinanzierung besonders hoch im Kurs. Im Rahmen
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, dafür
steht die Abkürzung BAföG
, muss, anders als etwa bei einem Studienkredit, nur
die Hälfte der Zuwendungen zurückgezahlt
werden und es fallen keine Zinsen an. Außerdem ist die maximale Rückzahlungssumme begrenzt. Sie beträgt maximal 10.000 Euro,
unabhängig davon, wieviel BAföG der Student tatsächlich erhalten hat.

Die Höhe des BAföG-Darlehens
wird in der Regel elternabhängig berechnet. Konkret bedeutet dies, dass das
Einkommen der Eltern bei der Berechnung
des BAföG berücksichtigt wird und der Studierende gegebenenfalls keine
staatliche Ausbildungsförderung erhält, wenn davon ausgegangen werden kann,
dass seine Eltern ihn finanziell unterstützen können. Ob und wieviel BAföG der
einzelne erhält, hängt aber nicht nur von den Eltern ab, sondern unter anderem auch
von seinem eigenen Einkommen und Vermögen, davon wie viele Geschwister er hat
und ob er während des Studiums noch zu Hause wohnt.

Wie erhält man BAföG trotz Ablehnungsbescheid?

Passiert es, dass das bewilligte BAföG deutlich geringer
ausfällt als erwartet oder der BAföG-Bescheid
vollständig abgelehnt wird, stehen viele Studienanfänger ohne finanzielle
Grundlage dar. Denn auch wenn die Eltern theoretisch genug verdienen, um ihren
Nachwuchs zu unterstützen, sind nicht alle Väter und Mütter dazu bereit oder
haben tatsächlich genug Geld übrig, um monatlich mehrere hundert Euro an den
Sprössling zu überweisen.

Um eventuell doch BAföG zu erhalten und so das Studium zu
finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann unter
bestimmten Umständen elternunabhängiges
BAföG
beantragt werden, zum Beispiel wenn man vor dem Studium bereits eine
Ausbildung absolviert hat. Sind in dem BAföG-Bescheid Fehler aufgetreten
beziehungsweise haben sich die Umstände verändert, etwa beim Einkommen der Eltern,
 ist es möglich, eine Änderungsmitteilung oder einen Aktualisierungsantrag an das BAföG-Amt
zu schicken. Solch eine Mitteilung macht auch Sinn, wenn: 

  • der Student geheiratet hat, 
  • umgezogen ist oder 
  • sich die Verhältnisse der minderjährigen oder BAföG-berechtigten
    Geschwister des Studierenden geändert haben

Um gegen den BAföG-Bescheid vorzugehen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Dazu muss
der Betroffene innerhalb eines Monats ein formloses Schreiben einreichen. Angaben
zu den Sachverhalten, die bei der Berechnung vermutlich nicht richtig
berücksichtigt worden sind, können gleich mitgeschickt oder nachgereicht werden.
Ein Widerspruch hat zur Folge, dass der Antrag erneut geprüft wird.

Klage auf BAföG

Hat der Widerspruch nichts gebracht, besteht immer noch die Möglichkeit,
eine Klage auf BAföG einzulegen. Häufig
ist eine Klage erst zulässig, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Für
Klagen, die das BAföG betreffen, ist das Verwaltungsgericht
zuständig. Warum sich Studierende dazu entscheiden, zu klagen, wenn
ihr BAföG-Bescheid negativ ausgefallen ist, kann mehrere Gründe haben. In
erster Linie geht es natürlich darum, dass die angestrebte Ausbildung nicht an fehlenden
finanziellen Mitteln scheitert.

Des Weiteren profitieren BAföG-Empfänger nicht nur von günstigen
Darlehenskonditionen, sondern können eine Reihe weiterer Vergünstigungen in
Anspruch nehmen. So müssen junge Leute, die Anspruch auf BAföG haben,  keine
GEZ
-Gebühren bezahlen und erhalten bei Bedarf Zuschüsse für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung.  Studierende, die ein Auslandssemester machen, wird über das BAföG-Amt ein Teil der
Studiengebühren sowie der Kosten für den Hin- und Rückflug finanziert, außerdem
werden beim BAföG-Satz Zusatzkosten für eine Krankenversicherung und auch höhere
Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt.

Hat auch eine Klage auf BAföG keinen Erfolg, bleibt
Studenten nur noch die Möglichkeit, sich ihr Studium über einen Studienkredit zu finanzieren, durch den
jedoch Zinsen anfallen, oder sich einen Job
zu suchen, wodurch sich wahrscheinlich aber die Regelstudienzeit verlängert.  Studierende, die sehr gute Noten haben oder sich
sozial engagieren, haben außerdem gute Chancen, über eine Stiftung ein Stipendium zu erhalten, um sich das
Studium zu finanzieren.

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