Rechtsnews 25.04.2015 Christian Schebitz

Sperrung des Stromanschlusses zulässig?

In Zeiten steigender Strompreise sind mehr und mehr Menschen von Stromsperren betroffen, weil sie finanziell nicht mehr in der Lage sind, die anfallenden Kosten gegenüber ihrem Stromversorger zu begleichen. Über die Zulässigkeit einer Stromsperre für ein schwer erkranktes Ehepaar musste vor kurzem nun das Amtsgericht Hannover entscheiden.

Betroffen war in dem vorliegenden Fall ein Ehepaar aus dem Raum Hannover. Der 59-jährige Ehemann ist an Demenz erkrankt, die 58-jährige Ehefrau leidet unter einer Lungenerkrankung, die sie zur Verwendung eines Sauerstoffgerätes zwingt. Dieses muss mit Strom betrieben werden. Das Ehepaar häufte im Laufe der Zeit einen Zahlungsrückstand von 396 € für Strom sowie von 1486,74 € für sonstige Nebenkosten an. Am 5. Februar 2015 kündigte das Energieversorgungsunternehmen des Ehepaars an, aufgrund der Zahlungsrückstände die Stromversorgung zum 12. Februar zu sperren. Hiergegen setzte sich das Ehepaar zur Wehr und es kam zum Gerichtsverfahren.

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Ist die Sperrung der Stromversorgung verhältnismäßig?

Vor dem letztlich zuständigen Amtsgericht Hannover machte die Ehefrau geltend, dass die Zahlung der fälligen Rechnungsbeträge vergessen worden sei; ihr dementer Ehemann sei nicht in der Lage gewesen, sich um die Angelegenheit zu kümmern, sie selbst sei durch die schwerwiegende Lungenerkrankung aus ihrem normalen Leben gerissen worden.

Das Amtsgericht Hannover gab dem Ehepaar nun Recht und sprach die durch die Eheleute angestrebte einstweilige Verfügung aus. Nach Ansicht des Gerichts steht die Sperrung des Stromanschlusses deswegen nicht im Verhältnis zur Schwere des Vergehens, weil die betroffene Frau aufgrund ihrer Erkrankung auf einen Stromanschluss angewiesen ist. Eine Sperrung desselben könne zu schwerwiegenden Gesundheitlichen Konsequenzen führen und sei deshalb nicht zulässig.

Anders sieht es im Falle des Zahlungsrückstandes von 1486,74 € für weitere Leistungen aus. Die durch das Unternehmen ebenfalls angekündigte Sperrung von Gas, Wasser und Heizung erklärte das Gericht für rechtens. 

  • Quelle: Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 08.04.2015 – 561 C 3482/15 –

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