Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied, dass ein Fahrlehrer für den Fahrlehrerberuf insgesamt charakterlich ungeeignet sein kann. In diesem Fall kam das Gericht zu diesem Urteil und entzog einem Mann seine Fahrlehrererlaubnis.
Fahrlehrer belästigte Schülerinnen verbal und körperlich
Der Mann hatte in Ausübung seines Fahrlehrerberufs Fahrschülerinnen sexuell – verbal und körperlich – belästigt. Er wurde übergriffig und beleidigend. Schon in der Vergangenheit wurde er mehrmals wegen solcher Taten verurteilt. Im Jahre 2007 bekam er wegen sexueller Nötigung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung auferlegt. Im Oktober wurde er wegen sexueller Beleidigung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
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Fahrlehrer belästigt Fahrschülerinnen erhalten
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VG: Entzug der Fahrlehrererlaubnis gerechtfertigt
Das VG entschied, dass ihm seine Fahrlehrererlaubnis entzogen werden muss. Er hätte als Fahrlehrer seine Ausbildungsfunktion wahrnehmen müssen. Stattdessen hat er diese ausgenutzt, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Daher erweise er sich als charakterlich ungeeignet für diesen Beruf. Dieses Berufsverbot sei auch nicht dahingehend zu beschränken, dass er Theorieunterricht erteilen könnte oder lediglich männliche Fahrschüler unterrichten könnte. Sein Verhalten rechtfertigt vielmehr, ihn als insgesamt charakterlich ungeeignet einzustufen, so das VG. Quelle:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Mai 2012, Az.: 8 K 2956/11