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Rechtsnews 07.07.2016 Emil Kahlmann

Sexualstrafrecht wird verschärft

Obwohl sie schon ein halbes Jahr vergangen ist, wirkt die Kölner Silvesternacht immer noch nach. In der Nacht vom 31.12.2015 auf den 1.1.2016 waren in Köln und etlichen anderen deutschen Städten hunderte Frauen von Asylbewerbern aus Nordafrika sexuell belästigt und begrabscht worden. Die Täter handelten dabei oft aus Gruppen heraus. Nun soll als Reaktion auf diese Vorkommnisse das Sexualstrafrecht verschärft werden.

Reform im Sexualstrafrecht

Der heutige Donnerstag bringt eine Bundestagsabstimmung über die Reformierung des § 177 Strafgesetzbuch mit sich. Die Reform wurde von CDU und SPD erarbeitet. Bislang galt nach § 177 Abs.1 StGB, dass als Vergewaltiger nur gilt, wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist. Dies wird sich nun ändern. Strafbar wird jetzt jede Person sein, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt. Ein ausgesprochenes „Nein“ gilt in Zukunft als erkennbarer Wille – wer trotzdem weitermacht, verübt damit eine Vergewaltigung. 

Neue Paragrafen im Strafgesetzbuch

Außerdem werden zwei neue Paragrafen in das StGB eingeführt, die §§ 184 i und 184 j. § 184 i StGB definiert eine Überrumpelung durch Grapschen oder Küssen als Straftat und ermöglich so zukünftig eine leichtere Bestrafung solcher Handlungen. § 184 j StGB führt einen neuen Straftatbestand der sexuellen Belästigung ein. Er richtet sich gegen Personen, die aus einer Gruppe heraus andere Personen sexuell belästigen. In Zukunft wird dann schon mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft, wer Teil einer solchen Gruppe ist. Die Einführung von § 184 j StGB erfolgt als direkte Reaktion auf die Silvesterereignisse. Die Anpassung des § 177 StGB wurde schon seit einigen Jahren von verschiedenen Akteuren gefordert. 

Ausweisungsrecht verschärft

Parallel zur Verschärfung des Sexualstrafrechts wurde in den vergangenen Tagen bereits das Ausweisungsrecht verschärft. In Zukunft werden Asylbewerber ohne Asylanspruch des Landes verwiesen werden können, sobald sie ein Sexualdelikt begangen haben. Dies war durch die im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien scharf kritisiert worden.

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