Rechtsnews 28.03.2017 Emil Kahlmann

Selbstjustiz im Supermarkt

Selbstjustiz beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Opfer einer Straftat die Bestrafung des Täters in die eigenen Hände nimmt. In einem Rechtsstaat ist die Selbstjustiz verboten, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Gerichte entscheiden, wie eine Straftat zu bewerten ist und wie der Täter bestraft wird. Warum das wichtig ist, zeigte ein Fall brutaler Selbstjustiz in Berlin.

Selbstjustiz im Supermarkt

An einem Samstagmorgen im September 2016 beobachtete ein Leiter eines Supermarktes in Berlin per Überwachungskamera, wie ein Dieb sich daranmachte, eine Flasche Alkohol zu stehlen. Gemeinsam mit einem seiner Mitarbeiter führte der Marktleiter den Mann dann in ein Getränkelager. Dort zwang er den Mann zunächst sich hinzuknien und schlug und trat dann mehrfach auf den Dieb ein. Diese Vorgänge sind ebenfalls auf einer zu dem Supermarkt gehörenden Kameras aufgezeichnet. Drei Tage, nachdem in der Getränkehalle des Supermarktes die Prügel bezogen hatte, starb der Alkoholdieb. Der Dieb, ein 34 Jahre alter Obdachloser aus Moldawien, hatte keinen Arzt aufgesucht, weil er nicht krankenversichert war. Sein Zustand hatte sich in den Tagen nach der Tracht Prügel permanent verschlechtert, wie eine Cousine des Mannes vor Gericht berichtete.

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Brutale Prügel für Ladendiebe

Die brutalen Prügel für den später verstorbenen Dieb stehen in einer Reihe mit zahlreichen weiteren harten Strafaktionen gegen andere Diebe, die der Marktleiter immer wieder unternahm. Im Zuge zunehmender Diebstähle und häufiger werdender Aggressionen von Kunden gegen die Mitarbeiter des Marktes griff der Marktleiter mit der Zeit zu immer brutaleren Racheaktionen gegen Ladendiebe. Vor Gericht schilderte er, wie er von der Polizei gebeten worden war, nicht wegen Kleinigkeit anzurufen und wie er deshalb zu der Einsicht gekommen war, dass es vielfach keinen Sinn mache, die Polizei zu rufen. Dennoch bereute er die Tat, die er auch in vollem Umfang zugab.

Strafe für Selbstjustiz verhängt

Das Gericht betonte bei seiner Urteilsverkündung, dass die Ausübung von Selbstjustiz in einem Rechtsstaat keinen Platz habe. Es stufte die Handlungen des Marktleiters als Körperverletzung mit Todesfolge ein. Angesichts der guten sozialen Integration des Marktleiters, der Tatsache, dass er bald Vater wird und seines Schuldeingeständnisses beließ es das Gericht jedoch bei einer verhältnismäßig milden Strafe von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Diese können im offenen Vollzug verbüßt werden, so dass der Mann weiterhin tagsüber seiner Arbeit nachgehen darf, nachts jedoch im Gefängnis schlafen muss.

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article163203019/Einen-Menschen-wie-einen-Hund-misshandelt.html

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