Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 18.09.2012 Julia Brunnengräber

Schwere Verletzungen nach Friseurbesuch

Nach einem Friseurbesuch hatte eine Kundin gar keinen Grund zum Lachen. Statt einer neuen Frisur endete sie letztlich ganz ohne Haare. Der Grund: Die Haarglättung, die sie durchführen ließ, wurde unfachmännisch durchgeführt, führte zu Verletzungen, die vier Monate lang abheilen mussten, und zum kompletten Haupthaarverlust. Das OLG hatte darüber zu entscheiden, ob die Frau eine Schmerzensgeldzahlung erhalten soll.

Kundin erlitt Hautverätzungen durch Friseurbesuch

Die Frau wollte eine Haarentkrausung bei sich durchführen lassen, wozu eine Lauge verwendet wurde, die aber nicht richtig wieder ausgespült wurde. Die Folge: Hautverätzungen am Kopf, deren Folgen und vor allem Schmerzen vier Monate lang andauerten. Die Beeinträchtigungen, die die Frau erlitt, reichten über die körperlichen hinaus. Auch psychisch hatte sie darunter zu leiden: Ein halbes Jahr lang, nachdem das Haupthaar entfernt werden musste, musste sie eine Perücke tragen. Zudem hatte sie dadurch auch Verdienstausfälle zu beklagen. Ihre Forderung insgesamt lautete daher: 5000 Euro Schmerzensgeld. Die wollte sie von dem Friseur gezahlt bekommen. Da ihr das LG aber nur 1500 Euro zusprach, ging sie vor die nächsthöhere Instanz des Oberlandesgerichts, um eine höhere Summe zu erstreiten.

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OLG: 4000 Euro Schmerzensgeld angemessen

Das OLG beurteilte die Beeinträchtigungen nach ihrer Schwere, ihrer Art und ihrer Dauer und berücksichtigte, dass die Frau Schmerzen erlitt. Auch die psychischen Beeinträchtigungen fielen bei der Entscheidung des OLG ins Gewicht. Das Gericht spricht ihr daher 4000 Euro Schmerzensgeld zu. Die 5000 Euro, die die Klägerin gefordert hatte, gewährte es nicht, da sie keine dauerhaften Beeinträchtigungen zurückbehält. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 28. Juli 2012, Az.: 3 U 69/10

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