Schwere gesundheitliche Schäden nach Blutspende
Gesundheitliche Schäden nach einer Blutspende
In den gegenwärtigen Zeiten sind Nächstenliebe und Solidarität notwendige Verhaltensweisen, um die schwierige Zeit gemeinsam überstehen zu können.Um kranken Mitmenschen zu helfen, entschließen sich daher vermehrt Menschen zu einer Blutspende. Ein harmloser Stich in die Armbeuge und das Blut kann schnell entnommen werden. Anschließend dringt ein angenehmes Gefühl in die Magengegend ein, wissend darüber, dass soeben eine selbstlose Geste vollbracht wurde. Dieses Gefühl kann jedoch schnell verschwinden, wenn plötzlich schwere gesundheitliche Schäden nach der Blutspende auftreten. Ob danach nochmal der gute Wille für die Allgemeinheit zu einer Blutspende führen wird bleibt fraglich. Auch wenn solche gesundheitsschädliche Auswirkungen nur selten vorkommen, könnte eine solche Situation vermieden werden, wenn der Spender bereits vorher über die Risiken umfassend informiert wird. Daher stellt sich die Frage inwieweit eine Risikoaufklärung bei einer Blutentnahme erforderlich ist? Kann bei einer fehlenden Aufklärung Schadensersatz verlangt werden? Mit genau einem solchen Fall musste sich der Bundesgerichtshof 2006 auseinandersetzen.
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Traumatisierung des Hautnervs
Der Kläger war Blutspender und erlitt aufgrund des Kanüleneinstichs „eine Traumatisierung des Hautnervs des linken Unterarms“, weshalb er seitdem chronifizierte neuropathische Schmerzen ertragen musste. Eine solche Traumatisierung kann bei einer Blutspende durchaus eintreten, dies passiert allerdings nur sehr selten. Der Kläger musste regelmäßig Schmerzmittel zu sich nehmen, was seine Schmerzen im linken Arm jedoch nicht linderte. Dass es jemals zu einer vollkommenen Heilung kommt, sei so gut wie ausgeschlossen. Durch die dauernde Schmerzmitteleinnahme ist es dem Kläger lediglich möglich, seinen Beruf als Polizeibeamter halbschichtig auszuüben. Über eventuelle Risiken einer Blutentnahme sei er nicht aufgeklärt worden. Aus diesem Grund fordert er von dem besagten Blutspendedienst Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie die Ersatzpflicht für mögliche weitere Schäden.
BGH gibt Vorinstanz Recht: Risikoaufklärung über Blutspende ist nötig
Die Klage wurde zunächst vom Landgericht abgewiesen. Auf die Berufung gab das Oberlandesgericht der Klage statt. Der Bundesgerichtshof bestätigte „die vom Berufungsgericht an die Risikoaufklärung vor einer Blutspende angelegten Maßstäbe“. Dem Patienten muss zumindest eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden. Gerade der fremdnützige Blutspender müsse daher über jedes Risiko aufgeklärt werden, damit er abwägen kann, ob er bereit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung in Kauf zu nehmen, um der Allgemeinheit zu helfen.
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