Rechtsnews 07.11.2020 Julia Brunnengräber

Räumungsvollstreckung wegen Mietrückstand?

Amtsgericht, Landgericht und schließlich auch der Bundesgerichtshof haben in einem konkreten Fall einer Räumungsvollstreckungsklage entschieden. Worum geht es?

Landgericht: Schuldhafte Nichtzahlung der Miete kann zu Recht zur Räumungsvollstreckung führen

Aus den Gerichtsbeschlüssen geht hervor, dass für die Bewohner der betreffenden Wohnung in Berlin keine Aussicht auf Erfolg besteht, wenn diese sich gegen die Vollstreckung der Räumung wehren.

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Darüber hinaus sei es nicht möglich, sich dagegen zu wehren, der Aufforderung nachzukommen, die Wohnung zu räumen. Zwar war es in diesem konkreten Fall gelungen, eine Gerichtsvollzieherin quasi mit vereinten Kräften daran zu hindern, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen, indem sich ihr eine Menschenmenge in den Weg stellte. Allerdings hatten die Bewohner damit keinen langfristigen Erfolg; auch nicht vor dem Amtsgericht.

Das zuständige Landgericht (LG) entschied nach abgewiesener Revision, dass eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen wird. Die Kläger legten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde dagegen ein. Aber auch der BGH in Kalrsruhe erklärte, dass das erfolglos ist. Es bleibt dabei: Die schuldhafte Nichtzahlung von Miete darf schließlich zu Recht zur Räumungsvollstreckung führen, wenn die entscheidenden Fristen nicht eingehalten werden und die säumigen Mieter den entsprechenden Aufforderungen nicht nachkommen.

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