Rechtsnews 20.03.2012 Julia Brunnengräber

Schmiergeld: Private Terrasse von Geschäftspartner bezahlt

Im vorliegenden Fall stehen sich ein ehemaliger Direktor und Betriebsleiter einer Bank und die Bank selbst als Kläger und Beklagte gegenüber. Der Grund: Die Bank wirft dem Kläger Vorteilsnahme vor. Private Bauleistungen habe er sich von einem Geschäftspartner zahlen lassen. Daher wurde er fristlos gekündigt.

Private Terrasse von Geschäftspartner bezahlt?

Konkret ging es um den Bau einer Terrasse samt Beleuchtungsausstattung dieser. Der Kläger bestreitet es, dass er einen Dritten hat gewähren lassen, das zu zahlen. Er behauptet, er habe selbst alle dafür angefallenen Rechnungsbeträge beglichen. Die Vorinstanz des AG hat den Vorwurf nicht als erwiesen erachtet, das Landesarbeitsgericht hingegen schon.

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Beweisaufnahme belegt Schmiergeldzahlung

Das LAG stellte fest, der Kläger habe sich wissentlich die private Baumaßnahme von dem Geschäftspartner zahlen lassen. Das wurde anhand von Unterlagen ersichtlich, die bei der Beweisaufnahme dem Gericht vorlagen. Demnach hat der Geschäftspartner beim Terrassenbau entstandene Kosten über ein anderes Projekt abgerechnet. Der Kläger hat die Rechnung dazu nicht erhalten. Das Gericht nimmt an, dass der Handwerker nicht die Wahrheit gesagt hat. Er hatte ausgesagt, der Kläger sei nicht in Kenntnis darüber gewesen, dass der Geschäftspartner die Kosten übernommen hat. Demnach liege eine Schmiergeldzahlung vor, entschied das Gericht. Die fristlose Kündigung ist deswegen berechtigt. Das LAG spricht der beklagten Bank Recht zu. Seine Tantieme hat der Kläger aber erhalten. Seine erbrachte Arbeitsleistung bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wurde ihm also ausgezahlt. Der Vergütungsanspruch entfällt des Weiteren. Quelle:

  • Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2012, Az.: 6 Sa 1081/11

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