Rechtsnews 03.08.2011 Anna Schön

Schmerzensgeld wegen sexuellem Missbrauch 23 Jahre nach der Tat

Das Oberlandesgericht Oldenburg gab der Schadensersatzklage eines heute 34-Jährigen, der Opfer eines sexuellen Missbrauchs mit 11 Jahren war, statt. Sachverhalt Ein heute 34-jähriger Polizeibeamter war mit 11 Jahren Opfer eines sexuellen Missbrauchs. Der Täter war der Nachbar seiner Großeltern. Nach der Tat habe er diese vollständig verdrängt. Erst als ihm seine Schwester im Jahr 2005 erzählte, dass sie ebenfalls Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch den Nachbarn war, konnte er sich erinnern. Dadurch sei seine Erinnerung an die Tat erst wieder zurückgekehrt. Nun verlangt er Schmerzensgeld von dem Täter. Landgericht Osnabrück Das Landgericht Osnabrück gab der Klage des Polizeibeamten statt. Das Opfer erhielt einen Anspruch gegen den Täter auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 €. Der Beklagte ging in Berufung. Er machte geltend, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld spätestens drei Jahre nach Volljährigkeit verjährt sei. Zudem führte er an, dass das Opfer durch seine Berufswahl eine bewusste Bewältigungsstrategie befolge. Oberlandesgericht Oldenburg Das Oberlandesgericht stimmte dem Landgericht zu. Beim Kläger liege keine Amnesie vor, jedoch stehe dieser “die konsequente Verdrängung aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung gleich”. Dies zu beweisen, sei dem Kläger durch eingeholte Sachverständigengutachten gelungen. Eine Revision wurde jedoch zugelassen, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.   Quelle:

  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg, vom 12.07.2011.

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