Rechtsnews 24.02.2017 Emil Kahlmann

Schlägerei unter Nachbarn

Eine zur Schlägerei ausgeartete Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus beschäftigte vor kurzem die Gerichte in Nordrhein-Westfalen. Zu klären war die Frage, ob einer der beiden beteiligten Kontrahenten dem anderen für die ihm zugefügte Handverletzung Schadensersatz leisten muss.

Streit unter Nachbarn wird zur Schlägerei

Die beiden Nachbarn bewohnen dasselbe Mehrfamilienhaus im Stadtteil Herringen in Hamm (Nordrhein-Westfalen). Im September 2012 störte sich einer der beiden Streitgegner über die Maßen an einem von dem anderen Streithahn im Hauskellerflur abgestellten Eimer mit Farbe. Es kam daraufhin zu einem Wortgefecht zwischen dem in dem Verfahren als Beklagter auftretenden Mann und der Ehefrau des als Kläger an dem Verfahren beteiligten Mannes. Als der Beklagte schließlich die Hand gegen die mit ihm streitende Frau erhob, schritt der Kläger ein und kam seiner Ehefrau zur Hilfe. Im Verlauf der sich im Anschluss hieran entwickelnden körperlichen Auseinandersetzung fügte der Beklagte dem Kläger eine Verletzung zu  – er schlug diesem seine Hand gegen die Betoneinfassung der Terrasse, auf welcher die Rangelei stattfand. Der Kläger zog sich dabei einen komplizierten Handbruch zu und verlangte daher von dem Beklagten Schadensersatz in Höhe von 10.000 €.

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Handverletzung bei Schlägerei – Schadensersatz?

In erster Instanz befasste sich das Landgericht Dortmund mit dem Fall. Es wies die Klage ab, da nach Meinung der zuständigen Richter nicht eindeutig zu klären sei, wer in dem schon seit längerem andauernden Nachbarschaftsstreit zuerst Tätlichkeiten begangen habe. Gegen diese Entscheidung legte der geschädigte Kläger Berufung ein, so dass in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Hamm den Fall beurteilen musste. Hier wurde der Fall nun anders beurteilt. Die Richter des Oberlandesgerichts führten diesbezüglich aus, dass der Beklagte die zur Handverletzung des Klägers führende Handlung gestanden habe, die von ihm behauptete Notwehrhandlung in diesem Zusammenhang jedoch nicht bewiesen werden konnte.  Immerhin konnte zugunsten des Beklagten festgestellt werden, dass er die Hand des Klägers lediglich habe festhalten wollen und dass die Verletzung dann fahrlässig aber nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das Oberlandesgericht Hamm stellte zusammenfassend fest, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz zustehe. Um dessen Höhe genau zu ermitteln, verwies das Oberlandesgericht den fall zurück in die erste Instanz an das Landgericht.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_9-U-16615_Streit-unter-Nachbarn-Verletzung-bei-Schlaegerei-geht-auch-bei-nicht-nachweisbarer-Notwehrsituation-zu-Lasten-des-Schlaegers.news23860.htm

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