Rechtsnews 05.12.2016 Raphaela Nicola

Schaffner verkaufte nicht existierende Tickets

Ein Schaffner der Deutschen Bahn verkaufte zwei Jahre lang nicht existierende Fahrscheine an Zugreisende. Er erwirtschaftete damit 22.000 Euro. Nun muss er deshalb ins Gefängnis.

Gefälschte Tickets auf Mitfahrportal angeboten

Gerade in der heutigen Zeit sind Zugtickets häufig mit sehr teuren Preisen verbunden. Viele suchen somit nach günstigen Alternativen. Diese bot sich für Zugreisende der Deutschen Bahn  als ein 26-jähriger Zugbegleiter in einem Internet-Mitfahrportal Anteile an angeblichen Gruppentickets zu einem vergünstigten Preis anbot. Diese kosteten nur ein Viertel des Normalpreises und waren deshalb sehr begehrt. Kurz vor Reiseantritt schrieb der Mann seinen Kunden, dass er leider nicht mitfahren könne, jedoch wüsste der Schaffner im Zug Bescheid. Da er selbst der Schaffner war, fiel seine betrügerische Masche eine lange Zeit nicht auf. Zuerst funktionierte dieses Vorgehen reibungslos, bis sich durch einen Zufall herausstellte, dass diese Tickets gefälscht waren.

Wie flog der Schwindel um die Tickets auf?

Bei einer Zugfahrt zwischen Basel und Köln flog der Schwindel letztendlich auf. Ein Schaffner-Kollege war in seinem Kontrollbereich schneller fertig als der Angeklagte und kontrollierte dessen Waggon weiter. Dabei wunderte er sich über die vielen Schwarzfahrer und deren Ausreden. Vor Gericht sagte sein Arbeitskollege aus, dass eine alte Dame ihm den Gruppenfahrschein zeigte und sagte, „ich wisse ja Bescheid“. Im ganzen ICE saßen Personen verteilt, die mit derartigen Gruppentickets reisen wollten. Somit platzte der Schwindel und sein Kollege zeigte den Mann nach reichlicher Recherche an. Der Schaffner wurde fristlos gekündigt. Er richtete bei seinem Arbeitgeber einen Schaden von 96.000 Euro an.

Wie urteilte das Gericht in diesem Fall?

Das Amtsgericht Bonn verurteilte den 26-jährigen Schaffner der Deutschen Bahn wegen gewerbsmäßiger Untreue und Betrugs in 881 Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Grund dafür war, dass der Mann über einen Zeitraum von zwei Jahren gefälschte Fahrscheine an Zugreisende verkauft hat. Der Mann war bereits vorbestraft und wurde deshalb nicht auf Bewährung verurteilt. Ebenfalls verurteilt wurde seine 28-Jahre alte mitangeklagte Komplizin. Die Kölnerin wurde zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Ihr konnten lediglich 74 Fälle nachgewiesen werden. Laut einem Urteil hatte der Mann mit dem dreisten Tickettrick 22.000 Euro in seine eigene Tasche gesteckt.
Quellen:
http://www.derwesten.de/region/schaffner-verkaufte-fahrscheine-die-es-gar-nicht-gab-id12377307.html
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Schaffner-verkaufte-Tickets-die-es-gar-nicht-gab-article3410821.html

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