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Rechtsnews 08.12.2016 Emil Kahlmann

Schadensersatz für Atomkraftwerkbetreiber

Als es in Folge eines Tsunamis im März 2011 in Japan zu einem schwerwiegenden Zwischenfall im Atomkraftwerk Fukushima kam, beschloss die Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit, von ihrer bisherigen Atomenergiepolitik abzurücken und die Stilllegung deutscher Atomkraftwerke zu beschleunigen. Gegen diese Entscheidung richtete sich eine Beschwerde mehrerer Atomkraftwerkbetreiber, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde.

Beschwerde gegen beschleunigten Atomausstieg

Das 2011 verabschiedete 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sah eine Reduzierung der den einzelnen Atomkraftwerken zugebilligten Reststrommengen und damit eine deutliche Verringerung ihrer Restlaufzeiten vor. Die hierdurch verursachten massiven wirtschaftlichen Einbußen der Kraftwerksbetreiber wollten diese nun von der Bundesregierung erstattet bekommen. Die Betreiber machten vor Gericht geltend, dass sie durch die Gesetzesänderung teilweise enteignet worden seien und dass die Investitionen, die sie in Vertrauen auf längere Laufzeiten getätigt hätten, nun verloren seien. Den entstandenen wirtschaftlichen Schaden wollten die Betreiber von der Bundesregierung erstattet bekommen. Die Gesamthöhe der Forderungen der Betreiber wurde nicht konkret beziffert, allerdings wurde ein wirtschaftlicher Schaden von rund 20 Milliarden Euro vermutet.

Bundesverfassungsgericht urteilt über Schadensersatz für Atomkraftwerkbetreiber

Das Bundesverfassungsgericht stufte das von den Betreibern beanstandete 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nun jedoch als „im Wesentlichen vereinbar mit dem Grundgesetz“ ein. Allerdings stehen zwei Betreibern dennoch Entschädigungszahlungen zu. Grund ist, dass bei einigen Atomkraftwerken 2011 auch Reststrommengen gestrichen wurden, die bereits 2002 im Rahmen des ursprünglichen Atomausstiegs zugeteilt worden waren. Obwohl noch unklar ist, wie hoch diese Entschädigungen ausfallen werden, gehen prozessbeteiligte Rechtsexperten davon aus, dass es sich „Lediglich“ um einige hundert Millionen Euro, nicht jedoch um die rund 20 Milliarden Euro handeln wird, die von den Betreibern als Schaden beziffert wurden.
Quellen:
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