Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 31.08.2021 Theresa Smit

Schadensersatz bei Sturz mit Stöckelschuh?

Hohe Schuhe bergen viele Risiken. Sie sind nicht nur
ungesund für die Füße, sondern können auch eine Quelle von Verletzungen sein. Doch
wer ist für einen Sturz verantwortlich? Besteht ein Anspruch auf
Schadensersatz, wenn der Unfall in einem öffentlichen Gebäude stattfindet?
Gibt es Schadensersatz beim Sturz mit einem Stöckelschuh?

Wer zahlt bei einem
Unfall mit High-Heels oder Stöckelschuhen?

Eine Frau besuchte eine Theatervorstellung und trug dabei
Stöckelschuhe mit einer Absatzhöhe von etwa 4,5 cm. In der Pause
verließ sie das Gebäude und blieb bei der Rückkehr mit ihrem Absatz in einer
Schmutzfangmatte stecken. Bei dem Sturz brach sie sich den Mittelfußknochen,
sodass sie mehrere Monate arbeitsunfähig war. Die Frau reichte eine
Schadensersatzklage mit der Begründung ein, der Unfall habe nur stattfinden
können, da die für das Theater zuständige Stadt, der Verkehrssicherungspflicht nicht
nachgekommen sei. Aus diesem Grund verlangte die Klägerin 2.000 €
Schmerzensgeld und etwa 3.750 € Schadensersatz.

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Wann liegt eine
Verletzung der Verkehrssicherheit vor?

Das Landgericht Essen wies die Klage zurück, da keine
Verletzung der Verkehrssicherheit erkennbar war. Auch das Oberlandesgericht
Hamm schloss sich dieser Meinung an. Nach Angaben der Richter handelte es sich
bei der Schmutzfangmatte nicht um eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle, da eventuelle
Risiken deutlich erkennbar gewesen seien. Auch würden solche Matten in
öffentlichen Gebäuden häufig zum Schutz vor Nässe verwendet, sodass die
Besucherin bereits im Voraus damit hätte rechnen können. Hinzu komme, dass sich
die Matte durch ihre dunkle Färbung deutlich vom Boden abgehoben hätte. Die
Klägerin hätte sich der allgemeinen Gefahrerhöhung durch ihre Stöckelschuhe bewusst
sein und ihr Verhalten entsprechend anpassen müssen. Aus diesem Grund habe sie
keinen Anspruch auf Schadensersatz.

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Quellen und Links:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/11_U_127_15_Beschluss_20160413.html

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