Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 04.02.2008 kduda

Rund ein Drittel aller Mieterhöhungen sind fehlerhaft

Nach einer Berechnung des Deutschen Mieterbundes (DMB) zahlen Deutsche oft viel mehr Miete als nötig, weil sie die Mieterhöhungsforderung des Vermieters anstandslos akzeptieren ohne sie vorher auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dabei ist jede Dritte Mieterhöhung unbegründet. Hauptfehler bei der Mieterhöhung auf die sog. ortsübliche Vergleichsmiete sind laut DMB, dass keine ordnungsgemäße Begründung vorliege, die Wohnungsgröße falsch berechnet ist oder die Jahressperrfrist nicht beachtet sei. Der Vermieter dürfe frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung die Miete erneut anheben. Ebenso gilt die Kappungsgrenze. Das bedeutet, dass der Mietzins innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden darf. Er darf aber nie höher sein, als die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese findet sich im Mietspiegel. Zu beachten ist insbesondere auch, dass der Mieter nach einer Überlegungsfrist von zwei Monaten der Mieterhöhung zustimmen muss, sonst wird diese nicht wirksam. Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter dagegen klagen. Im Übrigen muss jede Mieterhöhung schriftlich erfolgen. Die Prüfung jeder Mieterhöhung auf ihre Rechtmäßigkeit ist also zu empfehlen. Quelle:

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