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Rechtsnews 02.09.2016 Raphaela Nicola

Richterverbände und Justizminister forcieren Kopftuch-Regelung für Richterinnen

Mittlerweile hat sich das Kopftuchverbot zu einer juristischen Dauerthematik entwickelt. Die Richter und Justizminister befürchten, dass offenkundige Glaubensbekundungen im Gericht die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen könnten. Nun soll ein Verbotsgesetz her. Dieses muss alle Arten religiöser Bekleidung erfassen und könnte Grundgesetzänderungen erfordern.

Richterverbände wollen Kopftuch-Regelung

Aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter, können offensichtliche Glaubensbekenntnisse, wie das Kopftuch an Richterinnen, das Vertrauen in die Gerichte und die dort zu erwartenden Urteile schwächen. Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, dafür eine ausgleichende Lösung zu finden. Der Deutsche Richterbund ist ähnlicher Auffassung. Ende Juni hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Der Grund dafür war, dass dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Damit gab das Gericht einer muslimischen Jura-Studentin recht. Diese war im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz. Als Folge des Urteils arbeitet Baden-Württembergs Justizminister nun an einem solchen Verbotsgesetz. Uta-Maria Kuder, Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin, befand ebenfalls, dass offenkundige Glaubensbekundungen durch Justizbeamte unangebracht seien. Richterinnen oder Staatsanwältinnen würden den Staat repräsentieren. „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußerliche Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Es könne Zweifel an der Unparteilichkeit zerstreuen, wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen gesetzlich vorgeschrieben werde. Dieser Auffassung ist der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR). „Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“ 

Welchen Sinn hat der Bekleidungskodex?

Aufgrund von Anweisungen der Justizministerien sind Richter zurzeit verpflichtet, weiße Hemden und Blusen, weiße Fliegen, Krawatten oder Halstücher sowie in der Regel schwarze Roben zu tragen. Dr. Robert Seegmüller, Vorstand des BDVR, sagte: „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht.“ Es gehe bei der Frage, ob Richterinnen und Staatsanwältinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen dürfen, um eine Abwägung zwischen der persönlichen Religionsfreiheit und der richterlichen Neutralitätspflicht, erklärte Jens Gnida, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.” Deshalb könne letztlich nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staatsanwälten regeln wolle. Allerdings müsse sich solch eine Regelung dann auf alle vergleichbaren religiösen Kleidungsstücke oder Symbole beziehen.
Quellen:  
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/richterverbaende-wollen-kopftuch-regelung-fuer-richterinnen_206_370208.html

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