Rechtsnews 28.05.2016 Theresa Smit

Reueloser Rechtsanwalt erfindet Urteil

Rechtsanwälte haben es auch nicht immer leicht. Die Gerichte
brauchen gefühlte Jahre bis zu einer Urteilsverkündung und die Mandanten werden
auch nicht geduldiger. Doch darf ein Rechtsanwalt nachhelfen und einen
Urteilsbeschluss fälschen?

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Reueloser Rechtsanwalt erfindet Urteil erhalten

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Darf ein Rechtsanwalt
einen Urteilsspruch vortäuschen?

Ein Rechtsanwalt war von einem Mandanten damit beauftragt
worden, ausstehende Lohnzahlungen von dessen ehemaligem Arbeitgeber
einzuklagen. Anstatt diesem Wunsch nachzukommen, nahm er nur außergerichtlichen
Kontakt zum Arbeitgeber auf und reichte keine Klage ein. Als der Mandant immer
häufiger nach dem Stand des Falls fragte, erstellte der Anwalt schließlich eine
Urteilsabschrift der angeblichen Entscheidung. Der Mandant glaubte, er habe
gewonnen und gab Ruhe. Erst später wurde er misstrauisch und der Betrug wurde letztlich
aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den
arbeitsunwilligen Anwalt ein. Das Landgericht Dortmund konnte das Motiv für die
Tat jedoch nicht feststellen, da sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen
äußerte. Schaden wollte der Anwalt seinem Mandanten offenbar nicht, da für
diesen eine Klage wegen der fehlenden Lohnzahlung weiterhin möglich gewesen
wäre. Die Richter entschieden letztlich, dass sich der Angeklagte der
Urkundenfälschung schuldig gemacht habe. Für die Fälschung des
arbeitsgerichtlichen Urteils wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Mandanten sollten beglaubigte Kopien vom Rechtsanwalt verlangen

Das Oberlandesgericht Hamm sprach den Rechtsanwalt in der Revision jedoch frei. Nach der Ansicht der Richter
handele es sich bei der Abschrift des angeblichen Urteils um keine gefälschte
Urkunde. Das hängt damit zusammen, dass diese nicht wie bei einer beglaubigten
Kopie über denselben Inhalt wie das angebliche Original verfügt, sondern
lediglich um eine Wiedergabe des Inhalts darstellt. Aus diesem Grund liegt nach
Meinung der Richter keine Urkundenfälschung vor, es könne höchstens eine strafbare
Täuschung nachgewiesen werden. Misstrauische Mandanten sollten demnach in
solchen Fällen immer beglaubigte Kopien verlangen, um den Anwalt im
Zweifelsfall überführen zu können. Zum weiteren beruflichen Werdegang des
Juristen wurden keine Informationen veröffentlicht, es bleibt zu hoffen, dass
er bei zukünftigen Fällen ein ausgeprägteres Engagement vorweist.

Quelle: Oberlandesgericht
Hamm, Beschluss von 12.05.2016, Az.: 1 RVs 18/16

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