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Rechtsnews 16.01.2015 Christian Schebitz

Regionale Werbung kein Verstoß gegen Rundfunkrecht

Der Fernsehsender ProSieben sendet bekanntermaßen überregionales Programm, das in ganz Deutschland zu sehen ist. Der ProSieben Austria ist beispielsweise speziell auf Österreich ausgerichtet. Dementsprechend könnte man davon ausgehen, dass die Werbung, die ProSieben sendet, auch auf das ganze Sendegebiet bezogen ist. Was ist jedoch mit regionalen Werbespots? Macht es Sinn, dass ProSieben diese sendet und mehr noch: Verstößt das Senden dieser Werbung etwa gegen das Rundfunkrecht bzw. gegen dessen Bestimmungen? Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden.

Soll ProSieben nur bundesweite Spots senden?

Diese Frage, die vor dem Bundesverwaltungsgericht diskutiert werden musste, kam deshalb auf, da ProSieben auch regionalen Kunden Raum für deren Werbung geben wollte. Das Verwaltungsgericht Berlin, die Vorinstanz, urteilte, dass ProSieben nur bundesweite Spots senden sollte, da das Programm eine bundesweite Ausrichtung hat.

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte anders als die Vorinstanz und erklärte, dass die rundfunkrechtlichen Lizenzerfordernisse zwar die Programminhalte der Redaktion betreffen, nicht aber die Werbung. Das heißt, bezüglich der Werbeinhalte hat der Sender bestimmte Freiheiten, wenn er die werberechtlichen Bestimmungen berücksichtigt; bezüglich des Verbreitungsgebietes gibt es keine Vorgaben.

Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2014, Az.: BVerwG 6 C 32.13 

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