Rechtsnews 04.04.2016 Theresa Smit

Reform des Mordparagraphen: Kein Lebenslang mehr?

Mord gehört zu den schlimmsten Verbrechen und wird in
Deutschland entsprechend hart mit lebenslanger Haft bestraft. Nun möchte Bundesjustizminister
Heiko Maas den Mordparagraphen reformieren und hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt.

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Definition von Mord
in Deutschland

In Deutschland gilt nach § 211 des Strafgesetzbuches (StGB)
die Tötung eines Menschen als Mord, wenn sie vorsätzlich und aus niederen
Motiven erfolgt. Dazu gehören Mordlust, Habgier, die Befriedigung des
Geschlechtstriebes oder das Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat.
Zusätzlich ist ein Mord durch ein gewisses Maß an Heimtücke oder Grausamkeit
gekennzeichnet. Mord kann nicht verjähren und wird mit einer lebenslangen
Freiheitsstrafe geahndet.

Keine obligatorische
lebenslange Haftstrafe für Mord mehr

Der Bundesjustizminister möchte diesen Paragraphen nun
reformieren: Die wichtigste Änderung betrifft dabei die lebenslange
Freiheitsstrafe. Diese soll auf fünf Jahre gesenkt werden, wenn der Mord aus
Verzweiflung begangen wurde oder als Mittel diente, um sich oder einen
nahestehenden Menschen aus einer offenbar ausweglosen Konfliktlage zu befreien.
Auch soll das Strafmaß abgemildert werden, wenn der Täter durch eine schwere
Beleidigung oder eine Misshandlung gereizt wurde. Doch bereits vor dem Entwurf wurde
das absolute Strafmaß nicht immer vollständig angewendet. So bestimmte das
Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1977, dass der Täter eine Möglichkeit
zur frühzeitigen Haftentlassung erhalten müsse. Aus diesem Grund kann nach
fünfzehn Jahren eine Haftüberprüfung angeregt werden, im Rahmen derer die
Strafe verkürzt werden kann.

Änderung der Heimtücke
und niederen Beweggründe bei Mord

Doch Maas möchte noch weitere Veränderungen erwirken: Die Kategorie
der Heimtücke soll neu definiert werden. Zuvor war diese gegeben, wenn der
Täter die Arglosigkeit und daraus entstehende Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt
hatte. Bei dieser Definition ergaben sich jedoch einige Probleme, etwa, wenn durch
die kognitiven Fähigkeiten keine Arglosigkeit entwickelt werden konnte oder die
Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag nicht eindeutig war. Durch die
Reform soll nur noch die Hilflosigkeit des Opfers ausschlaggebend sein, die der
Täter im Rahmen des Mordes ausgenutzt hat. Dazu ist jedoch eine genaue
Definition des Begriffs nötig. Außerdem sollen die niederen Beweggründe um
rassistische und fremdenfeindliche Angriffe erweitert werden.

Mord oder Totschlag
im Strafgesetzbuch (StGB)

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass das Verhältnis von Mord
und Totschlag verändert werden soll. Totschlag wird in § 212 StGB über das Ausschlusskriterium
vom Mord abgegrenzt. In der Rechtsprechung wurden beide Tatbestände jedoch
getrennt betrachtet. Im Rahmen der Änderung soll nun eine Veränderung
stattfinden: Im Prinzip gehen die Delikte Mord und Totschlag beide mit der
vorsätzlichen Tötung eines Menschen einher. Auf Basis des sogenannten
Qualifikationsmodells stellt Totschlag dabei die grundsätzliche Tat dar, die im
Fall eines Mordes durch besondere Merkmale ergänzt wird. Um diese Änderung auch
innerhalb des Strafgesetzbuches auszudrücken, sollen daher die beiden Paragraphen
miteinander vertauscht werden.

Kritik an Reform der
Tötungsdelikte

Durch seinen Entwurf will Maas die letzten Reste der aus der
Zeit des Nationalsozialismus stammenden Tätertypenlehre ersetzen. So soll
anstelle der Bezeichnung „Mörder“, die den Täter über seine Straftat definiert,
der Fokus auf die Tat an sich gelegt werden. Widerstand gab insbesondere durch
den bayrischen Justizminister Bausback, der kritisiert, dass die lebenslange
Strafe für Mord in einigen Fällen in Frage gestellt wird und die Reform als
überflüssig bezeichnet. Sie verstoße unter anderem gegen die Bedeutung des
Lebens, die im Grundgesetz verankert ist und würde vor dem Hintergrund der
aktuellen Geschehnisse falsche Signale setzen. Auch von anderen Seiten wird der
Gesetzesentwurf kritisch betrachtet. So bleibt abzuwarten, ob es überhaupt zu
einer Reform des Mordparagraphen kommt.

Quellen:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/mord-reform-entwurf-zwingend-lebenslang-heimtuecke-qualifikation/

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heiko-maas-will-zwingende-lebenslange-haft-fuer-mord-abschaffen-a-1084124.html#js-article-comments-box-pager

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