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Rechtsnews 16.11.2007 Tobias Hofmann

Rechtswidrige Datenspeicherung auf der Website des Bundesministeriums der Justiz

In einem Rechtsstreit vor dem LG Berlin wurde das Bundesjustizministerium auf Unterlassung der Datenspeicherung auf seiner Website verklagt. Beim Besuch der Website www.bmj.bund.de erfolgt automatisch eine Speicherung der IP-Adresse, des Hosts und anderer Daten. Hier gegen wandte sich der Kläger und bekam von den Richtern des LG Berlin Recht. Bereits in der Vorinstanz definierte das AG Berlin die IP-Adresse als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Einen sachlichen Grund für die Datenspeicherung erkannte das Gericht nicht und sah eine Rechtfertigung weder im TMG noch in § 9 BDSG.

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