Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 26.07.2016 Lisa Santos

Rechtliches rund um „Pokémon Go“

Jeder tut es. Jeder will sie haben. Die „Pokémon Go“-App begeistert Fans weltweit. Ganz Deutschland macht derzeit Jagd auf die kleinen virtuellen Monster, die sich per GPS und Google Maps in der realen Welt fangen lassen. Doch so unterhaltsam das Online-Spiel ist, auch hier gibt es rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für „Pokémon“-Jäger.

Darf ich „Pokémon Go“ am Arbeitsplatz spielen?

Da in den meisten Firmen die Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist, gilt das Gleiche auch für die „Pokémon Go“-App. Nur wenn der Arbeitgeber die Monster-Jagd ausdrücklich erlaubt, darf gespielt werden. Während der Pause steht es Arbeitnehmern natürlich grundsätzlich frei, ihrem Spieldrang nachzukommen. Doch Vorsicht bei Diensthandys: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte die App darauf lieber nicht installiert werden. 

Was passiert bei einem Unfall?

Egal ob im Auto, mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß unterwegs – die Nutzung von Smartphones hat bereits zu zahlreichen Unfällen geführt. Wer im Straßenverkehr mit dem Handy erwischt wird, muss daher mit einem hohen Bußgeld rechnen. Und das verhält sich bei der „Pokémon“-App nicht anders, denn auch hier wird der Verkehrsteilnehmer stark abgelenkt. Baut jemand beispielsweise einen Unfall, weil er seine Augen nicht auf die Fahrbahn, sondern nur auf die kleinen Monster auf seinem Handy-Display gerichtet hat, droht ihm eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar wegen fahrlässiger Tötung.

Darf ich bei der „Pokémon“-Jagd fremde Grundstücke betreten?

Die Jagd nach den kleinen „Pokémon“ versetzt viele Spieler in Euphorie und lässt sie übermütig werden. So wird schnell mal über einen fremden Gartenzaun geklettert oder die Garage des Nachbarn gestürmt. Bei all dem Spaß darf man jedoch nicht vergessen, dass nur der Hauseigentümer bzw. Mieter entscheiden kann, wer sein Grundstück betreten darf. Ohne seine ausdrückliche Erlaubnis kann es sonst schnell mal zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommen. Aufgrund der vielen Vorfälle haben einige Museen und Gedenkstätten die Monster-Jagd auf ihrem Anwesen inzwischen vollständig untersagt.

Wie gut sind meine Daten geschützt?

Das Thema Datenschutz wird gerade in Verbindung mit der „Pokémon Go“-App immer wieder heiß diskutiert. Verbraucherschützer kritisieren beispielsweise, dass die kalifornische Entwicklerfirma Niantic Labs nicht nur Zugriff auf sämtliche Standortdaten hat, sondern diese auch noch an Dritte weitergeben darf. Darüber hinaus seien die Nutzungsbedingungen zum Großteil nicht mit dem deutschen Recht vereinbar. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Betreiber der App nun abgemahnt. Falls sich bis zum 09. August nichts ändert, könnte möglicherweise eine Klage folgen.

Skurrile „Pokémon Go“-Meldungen 

Schwer verliebt: In Schwaben hat ein junger „Pokémon“-Jäger mitten in einem Park ein Pärchen beim Geschlechtsverkehr überrascht. Das alkoholisierte Liebespaar zeigte sich von der Unterbrechung jedoch nur wenig beeindruckt. 
Knapp entkommen: Der Wachdienst der Bundeswehr hat in Niedersachsen gerade noch rechtzeitig drei Jugendliche aufgegriffen, die sich auf der Suche nach den kleinen Monstern verlaufen hatten. Auf dem Truppenübungsplatz wurden gerade Schießübungen mit harter Munition durchgeführt.
Dumm gelaufen: In Trier ist ein per Haftbefehl gesuchter Mann einer Streife in die Arme gelaufen und muss nun eine Haftstrafe von sechs Monaten absitzen. Der Mann hatte die nahenden Polizisten nicht bemerkt, weil er so vertieft in die „Pokémon“-Suche gewesen war. 
Quellen:
http://www.t-online.de/spiele/id_78501142/spielregeln-zu-pokemon-go-beim-spielen-ist-nicht-alles-erlaubt.html
http://www.nnn.de/ratgeber/digital/kurioses-und-rechtliches-rund-um-pokemon-go-id14324831.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Pokemon-Go-Entwickler-abgemahnt-article18235106.html

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€