Rechtsnews 14.08.2020 Christian Schebitz

Rechtliche Grauzonen im Internet

Das Internet ist aus dem Alltag der meisten Privatpersonen und Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Ein Großteil der Kommunikation läuft heute über das Internet ab – sei es über die sozialen Netzwerke, Apps oder unternehmensinterne Kanäle. Auch viele andere Aspekte des Alltags haben sich online etabliert. Allerdings stellt diese Entwicklung die Rechtsprechung immer wieder vor neue Herausforderungen. So gibt es in Bezug auf das Internetrecht bis heute gewisse Grauzonen.

Entwicklung des Internetrechts

Zunächst sah man das Internet als eine Art rechtsfreien Raum, nicht zuletzt aufgrund der Anonymität und der grenzüberschreitenden Funktionsweise, die mit einzelstaatlichen Regelungen nichts zu tun hatte. Gegen Ende der 1990er Jahre aber begann die zunehmende Nutzung und Kommerzialisierung des Internets. Aus diesem Grund wurde schnell klar, dass für die Handlungen im Netz gesetzliche Regelungen erforderlich sind. Zudem wurden einige Formen der Kriminalität erkennbar, die zwar nicht neu waren, aber durch das Internet begünstigt wurden. Entsprechende Gesetze boten Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, in dem sie bedenkenlos in Geschäftsmodelle investieren konnten. Doch von Anfang an unterlag die Gesetzeslage den technologischen Entwicklungen im Internet. Denn diese erfolgten immer schon weitaus schneller als die nötigen Gesetzesänderungen.

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Mit der massenhaften Nutzung des Internet wurden auch die rechtlichen Probleme immer größer. Das ging zum einen zur Last der Übersichtlichkeit: Betreibern von Webseiten, Unternehmern und Privatleuten war es fast unmöglich, alle rechtlichen Vorgaben im Blick zu haben. Zum anderen entstanden über den sprunghaften Nutzungsanstieg des World Wide Web auch einige Regelungslücken, die nach und nach geschlossen werden mussten. Durch den stetigen Wandel, dem das Internet unterliegt, ist dieser Prozess allerdings längst noch nicht abgeschlossen. Somit existieren heute immer noch einige rechtliche Grauzonen.

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Ursachen für rechtliche Grauzonen

Doch warum genau kann es sein, dass so viele Jahre nach der Etablierung des Internet immer noch Unklarheiten in der Gesetzgebung bestehen? Das lässt sich anhand von drei Ursachen erläutern. Die erste Ursache für rechtliche Grauzonen im Internet besteht darin, dass das Recht territorial organisiert ist. Das Internet aber kennt in dem Sinne keine Ländergrenzen und daher gibt es kein Internetrecht, das weltweit gültig ist. Strafrechtliche Konsequenzen auf internationaler Ebene sind also nicht möglich.

Die zweite Ursache ist damit begründet, dass sich das Internet stetig und in einem sehr raschen Tempo weiterentwickelt. Die Gesetzgebung und Kontrollen können nicht schnell genug darauf reagieren. Zudem gibt es (noch) nicht genug Institutionen und Ressourcen, die speziell in diesem Bereich ausgebildet sind und die entsprechende Verbrechen strafrechtlich verfolgen.

Die dritte Ursache liegt in der Schwierigkeit, für Gerichtsverhandlungen das nötige Beweismaterial heranzuschaffen, um Tätern gegenüber strafrechtliche Konsequenzen geltend machen zu können. So ist es teils schwierig oder ganz unmöglich, digitale Dateien zurückzuverfolgen.

Unklare Rechtslagen

Die Entwicklung des Internet hat so ein paar rechtliche Grauzonen heraufbeschworen, die bislang nicht abgeschafft werden konnten.  So gibt es verschiedene Angebotsformen mit Unklarheiten bezüglich ihrer gesetzlichen Grundlage.

Glücksspiel im Internet

In Deutschland hat der Staat das Glücksspiel-Monopol. Dementsprechend ist Glücksspiel nur dann legal, wenn es von staatlicher Seite organisiert und kontrolliert ist. Das dient dem Schutz der Spieler vor Spielsucht und Kriminalität. Allerdings hat das Glücksspiel im Laufe der Jahre einige Veränderungen erfahren, was die rechtliche Lage betrifft. Nach einem Komplettverbot im Jahr 2010 wurde die Gesetzeslage kurz darauf wieder gelockert.

In diesem Zusammenhang wurde das Werbeverbot wieder aufgehoben und die geplante Websperre für Online-Casinos nie umgesetzt, auch wenn sie bis heute nicht legalisiert sind. Streng genommen sind Online-Casinos damit im Sinne von §284 StGB in Deutschland verboten, was auch für ausländische Casinos gilt. Das lässt sich in der Praxis aber nicht umsetzen, zumal die EU schon seit Jahren auf die Dienstleistungsfreiheit in ganz Europa verweist. Dazu kommt, dass es neben anderen Gründen keine rechtliche Grundlage gibt, anhand der Anbieter von Online-Casinos blockiert werden könnten. Auch die Spieler haben rechtlich gesehen nichts zu befürchten. Somit bewegen sich Online-Casinos in einer Grauzone.

Wer im Internet Glücksspiele spielt, sollte aber wissen, dass die Gewinne in Deutschland nicht einklagbar sind. Grundsätzlich gilt für Online-Casinos immer das Recht des Landes, das die Konzession ausgestellt hat. Es empfiehlt sich, nur bei Anbietern mit einer gültigen EU-Lizenz zu spielen. Sollte ein Casino mit einer solchen Lizenz erspielte Gewinne nicht auszahlen, kann man sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren oder über einen Anwalt in dem jeweiligen Land klagen.

Abo-Fallen

Im Internet locken viele Seiten mit vermeintlich kostenlosen Angeboten, darunter IQ-Tests, Horoskope oder Routenplaner. Man kann sie aber nur nutzen, wenn man sich auf den entsprechenden Seiten registriert. Mit der Registrierung schließt man teilweise allerdings unbewusst einen Vertrag ab, der mit teils sehr hohen Kosten verbunden ist.

Das Problem: der Verbraucher wird auf die Kosten hingewiesen, doch sind diese Angaben aufgrund der Gestaltung der Webseite kaum lesbar oder überhaupt zu finden. Oft werden die Angaben in langen, unübersichtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gemacht, die sich farblich kaum vom Hintergrund unterscheiden. Da die Angaben über anfallenden Kosten also existieren, aber vom Nutzer nicht bewusst wahrgenommen werden, handelt es sich um eine rechtliche Grauzone.

Zum Schutz der Verbraucher trat am 1. August 2012 in Deutschland jedoch ein Gesetz bezüglich der Button-Lösung in Kraft: Unternehmen müssen demnach ihre Käufer unmittelbar vor der Bestellung klar und deutlich über den Vertragsabschluss, den Preis und das mögliche Abonnement informieren, etwa durch „kostenpflichtig bestellen“ oder ähnliche Betextungen. Ansonsten kommt kein Vertrag zustande und der Käufer muss Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen.

Streaming

Beim Streaming werden Audio- oder Videodateien kontinuierlich, also in Echtzeit, in komprimierter Form über das Internet übertragen. Die Datenströme werden dabei fortlaufend verarbeitet und müssen nicht mehr vollständig heruntergeladen werden. Es gibt einige legale Streaming-Angebote, aber eben auch viele illegale. Diese erfreuen sich einer hohen Nutzerzahl.

Rechtlich gesehen besteht hierbei aber das Problem, dass Unklarheit darüber herrscht, ob es sich bei illegal gestreamten Materialien um Raubkopien handelt oder nicht. Für gewöhnlich spricht man von einer Raubkopie, wenn Dateien für die öffentliche Verwendung vervielfältigt und zur Verfügung gestellt bzw. heruntergeladen werden, die dem Urheberrecht unterliegen. Beim Streaming gibt es aber keine Kopien der Materialien auf dem Rechner des Nutzers. Einige Rechtsexperten vertreten allerdings die Meinung, dass während des Streamens eine kurzweilige kopierte Version gibt. Insgesamt besteht über den rechtlichen Aspekt aber kein Konsens.

Pornografie im Internet

Auch beim Bereich Pornographie im Internet handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Heutzutage ist es nicht mehr schwierig, an entsprechendes pornografisches Material zu gelangen; Es ist im Internet weit verbreitet. Es herrscht dasselbe Problem, wie beim Streaming im Allgemeinen. Die Internetverbindungen, welche immer schneller werden, machen es möglich, pornografische Materialien häufig nicht mehr lokal auf dem Computer zu speichern, sondern lediglich zu streamen. Doch nur das gezielte Herunterladen ist gesetzlich strafbar. Durch das Streamen hat man also Zugang zu pornografischen Seiten und Materialien, ohne damit direkt gegen das Gesetz zu verstoßen.

Allerdings macht man sich strafbar, wenn man Jugendlichen unter 18 Jahren solches Material zugänglich macht. Die Anbieter stehen demnach auch bei Webseiten in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen auszuführen. In vielen Fällen bestehen die aus einer simplen Anfrage, ob der Benutzer bereits 18 Jahre als ist oder nicht. Ein Klick auf „Ja“ gibt den Zugang frei. Es erfolgt also keine effiziente Altersüberprüfung, was im Internet technisch auch nicht möglich ist.

Darknet

Das Darknet stellt einen Gegenpol zum World Wide Web dar. Es ist abgekoppelt vom sonst gebräuchlichen Internet und gewährleistet seinen Nutzern über Verschlüsselungstechnikern absolute Anonymität. Das wird auch für illegale Machenschaften genutzt: Menschenhandel, der illegale An- und Verkauf von Waffen und viele weitere Verbrechen werden über das Darknet ausgeübt. Damit bietet das Darknet Kriminellen eine gute, sichere Plattform, der die strafrechtliche Verfolgung bislang kaum Aufmerksamkeit schenkt.

Ermittler tun sich noch sehr schwer damit, im Internet (und erst recht im Darknet) Strafverfolgungen aufzunehmen. Ein Aspekt scheinen mangelnde technische Kenntnisse zu sein von den Möglichkeiten, die Kriminelle in diesem Bereich haben. Ein weiteres Problem ist die in diesem Bereich fehlende technische Ausstattung.

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