Rechtsnews 06.08.2020 Christian Schebitz

Rechte und Pflichten im Internet

Im heutigen Zeitalter sind die meisten Menschen tagtäglich im Internet unterwegs. Ob in den sozialen Netzwerken, auf den Webseiten von Tageszeitungen und Email-Diensten oder auf anderen Seiten des World Wide Web: Dank Smartphone und Tablet kann jedermann von überall aus auf diese Dienste zugreifen. Doch nur die wenigsten wissen, wie es um die Rechte und Pflichten im Internet bestellt ist; Oder worauf man unbedingt achten sollte, wenn man online einkauft, Bild- und Textmaterial verbreiten will oder eine eigene Webseite erstellt.

Das Urheberrecht im Internet

Im Internet kursieren tausende Fotos, Texte, Videos und Musiktitel, die immer wieder in den sozialen Netzwerken geteilt oder auf privaten Webseiten eingefügt werden. Doch nur, weil die Dateien kostenfrei zur Verfügung stehen, bedeutet das noch lange nicht, dass sie einfach frei genutzt werden dürfen. Denn auch im Internet gelten Urheberrecht und Copyright und sind unbedingt einzuhalten. Das bedeutet, dass alles, was laut § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) als schützenswertes Werk gilt, nur dann verbreitet werden darf, wenn die Erlaubnis und die Nutzungsrechte beim Urheber eingeholt wurden.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Rechte und Pflichten im Internet erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Andernfalls begeht man eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen hat und mit hohen Bußgeldern bestraft wird. Wie hoch das Strafmaß dafür ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob die Verletzung des Urheberrechts durch eine private oder gewerblich handelnde Person begangen wurde.

Welche Ansprüche haben Geschädigte, wenn das Urheberrecht verletzt wurde?

Der Geschädigte hat laut §§ 97 ff. UrhG verschiedene rechtliche Ansprüche, die er im Falle einer Urheberrechtsverletzung an den Verursacher stellen kann:

  • Beseitigungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Schmerzensgeldanspruch
  • Aufwendungsersatzanspruch
  • Auskunftsanspruch

Im Internet ist allerdings nicht immer klar ersichtlich, wer der Urheber eines Werkes ist. Im Zweifelsfall sollte daher der Betreiber der Internetseite, auf der sich das Werk befindet, kontaktiert und nach der Quelle des Werkes sowie dem bestehenden Urheberrecht für das betreffende Bild/Video/Musikstück befragt werden. Möchte man ein Foto, Video, einen Text oder andere Werke nutzen, ist immer die Quelle anzugeben, zumindest aber der Name des Urhebers. Dieser hat die Möglichkeit, Usern über Copyright-Lizenzen und den entsprechenden Kennzeichnungen die Verbreitung seiner Werke zu erlauben. Je nachdem, welche der sechs Copyright-Lizenzen (auch Creative Commons oder CC-Lizenzen) angegeben ist, dürfen die Werke aber nur für unkommerzielle Zwecke eingesetzt und nicht verändert werden.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Unsere Anwälte beraten Sie zu all Ihren Anliegen und Fragen auch am Telefon – zum Festpreis!

Rechtliches zum Einkauf im Onlinehandel

Ob Kleidung, Haushaltswaren oder elektronische Geräte – mittlerweile gibt es nahezu sämtliche Waren aus dem Groß- und Einzelhandel auch im Internet zu kaufen. Die Umsätze des Online-Handels steigen von Jahr zu Jahr rapide an. Doch nur wenige Menschen wissen, welche Rechte sie als Käufer im Onlinehandel haben.

Grundsätzlich kommt beim Kauf im Internet ein Kaufvertrag zustande, der Rechte und Pflichten für den Verkäufer und den Käufer beinhaltet. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die Ware ohne Sach- und Rechtsmängel an den Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu übertragen. Der Käufer wiederum muss den vereinbarten Preis bezahlen und die Ware annehmen. Weist die Ware Mängel auf, weil sie beschädigt oder nicht ordnungsgemäß verarbeitet ist, hat der Käufer die Möglichkeit, die Ware zurückzuschicken und umzutauschen. Alternativ ist es möglich, eine Minderung des Kaufpreises anzufordern.

Was viele nicht wissen: Der Verkäufer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ware wieder zurückzunehmen. Will ein Käufer die Ware zurückgeben oder umtauschen, weil sie nicht gefällt oder bei der Konkurrenz zu einem günstigeren Preis angeboten wird, haben sie von rechtlicher Seite keinen Anspruch darauf. Denn gemäß dem Kaufvertrag muss der Käufer die erworbene Ware annehmen. Viele Anbieter im Internet kommen ihren Verkäufern aber entgegen und akzeptieren eine Rückgabe auch in einem solchen Fall. Dazu ist kein Verkäufer verpflichtet und es liegt ganz in seinem eigenen Ermessen, ob er die Waren auf Kulanz annimmt oder nicht.

Grundsätzlich muss der Käufer darauf achten, an welche Bedingungen eine Rückgabe gebunden ist. Das kann eine bestimmte Rückgabefrist sein oder die Vorgabe, dass sich noch sämtliche Etiketten an der Ware befinden und diese möglichst originalverpackt zurückgesendet wird.

Die eigene Webseite rechtlich absichern

Wer eine eigene Webseite betreibt und sich nicht im Vorfeld genau über rechtliche Vorgaben informiert, läuft Gefahr, in Fallstricke zu geraten. Um das zu vermeiden, sind ein korrekt aufgesetztes Impressum sowie eine Datenschutzerklärung unerlässlich. Das gilt allerdings nicht nur für gewerbliche, sondern in bestimmten Fällen auch für private Webseiten. Fehlen diese Angaben, können Strafen in Form von hohen Geldbußen erfolgen.

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht ist über § 5 des Telemediengesetzes geregelt. Dieses besagt, dass bestimmte Informationen für Nutzer der Seite leicht zu erkennen, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen.  Auf privaten Webseiten greift die Impressumspflicht, sobald ein Werbebanner darauf integriert ist.

Für Privatpersonen reicht es, den vollständigen Namen des Betreibers, seine vollständige Adresse sowie Kontaktdaten in Form von Email-Adresse und Telefon anzugeben. Das Impressum einer gewerblichen Webseite muss zusätzliche Angaben enthalten: Dazu gehören unter anderem die Rechtsform und der Vertreter sowie (sofern vorhanden) die Registernummer, das Registergericht, die Aufsichtsbehörde und die Umsatzsteuer-ID.

Datenschutzerklärung

In die Datenschutzerklärung gehören sämtliche Angaben, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Das sind unter anderem die IP-Adressen und Kontaktdaten der Nutzer oder die Plugins von Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest oder Google+. Wenn Tracking-Tools wie Google Analytics auf der Webseite eingebunden werden, sind dazu ebenfalls Angaben in der Datenschutzerklärung zu machen.Außerdem muss die Datenschutzerklärung einen Hinweis darauf enthalten, dass der Betreiber das Recht zu Widerspruch, Sperrung und Löschung von Nutzern und ihren Kommentaren hat.

Vorsicht vor Cyberkriminalität

Das Internet birgt neben zahlreichen Vorteilen auch ein gewisses kriminelles Potenzial: Die Erscheinungsformen der sogenannten Cyberkriminalität sind vielfältig und reichen von Betrug und Erpressung über Datenklau und Identitätsdiebstahl bis hin zu Schadsoftware und Cyber-Mobbing.

Betrug

Gerade im Onlinehandel kommt es immer wieder zu Betrugsfällen bei der Kaufabwicklung. Verkäufer bleiben zum Beispiel des Öfteren auf ihrem Geld sitzen, weil die Ware zwar bestellt, aber nicht bezahlt wird. Da die Käufer in ihrem Account falsche Angaben bezüglich ihres Namens und ihrer Adresse machen, kann keine strafrechtliche Verfolgung stattfinden. In anderen Fällen wird bestellte Kleidung nach dem Tragen wieder zurückgeschickt oder die Ware mit einer geklauten Kreditkarte bezahlt.

Doch auch die Käufer sind im Internet vor Betrugsmaschen nicht gefeit. Es kommt leider nicht selten vor, dass ein Käufer die Ware zwar bezahlt, sie aber niemals erhält. Die Betrüger bedienen sich auf den Verkaufsplattformen im Internet fieser Tricks, um die Maßnahmen zum Käuferschutz zu umgehen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserer News “Gefahren beim Kauf bei gearbest“.

Erpressung

Es gibt verschiedene Formen der digitalen Erpressung. Eine Art der Erpressung besteht beispielsweise darin, dass Cyberkriminelle einen Computer infizieren und die darauf befindlichen Daten verschlüsseln. Anschließend fordern sie für die Wiederherstellung des Zugriffs von ihren Opfern die Zahlung einer Lösegeldsumme. Eine weitere Form der Erpressung im Internet tritt in Portalen auf, auf denen sich Menschen kennen lernen und in Chats miteinander kommunizieren können. Nicht selten sind dort Betrüger angemeldet. Diese nähern sich unter Vorgabe einer falschen Identität ihren Opfern und sie dazu bringen, ihnen intime Fotos von sich zu schicken. Mit diesen können die Betrüger ihre Opfer dann erpressen.

Datenklau und Identitätsdiebstahl

Cyberkriminelle machen sich in vielen Fällen auch die Unwissenheit, Angst oder Neugier ihrer Opfer zunutze, um ihnen in vertrauenserweckenden Emails persönliche Daten zu entlocken oder ihre Rechner mit schädlichen Programmen zu infizieren. In den Emails fordern sie ihre Opfer dazu auf, bestimmte Internet-Accounts zu verifizieren oder setzen gefährliche Dateien in den Anhang. Immer wieder werden außerdem Profile auf sozialen Netzwerken wie facebook, Twitter und Co. gehackt und damit vertrauenserweckende Nachrichten an die Kontakte verschickt. Die versendeten Links enthalten in den meisten Fällen dann eine Schadsoftware.

Cyber-Mobbing

In sozialen Netzwerken, Chatrooms oder in Instant Messengern kommt es immer zu wieder zu Cyber-Mobbing. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene sind davon betroffen. Sie werden im Internet von Mitschülern, Gleichaltrigen oder sonstigen Bekannten beleidigt, mit üblen Aussagen über ihre Person oder ihr Äußeres verletzt und in einigen Fällen sogar zum Selbstmord aufgefordert. Das hat oft zur Folge, dass die Betroffenen psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Im schlimmsten Fall begehen die Opfer von Cyber-Mobbing tatsächlich Selbstmord. Damit ist das Cyber-Mobbing ein ernstzunehmendes Problem. So hat das Landgericht Memmingen im Jahr 2015 einen Unterlassungsanspruch zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes geltend gegenüber einem Jugendlichen gemacht, der Cybermobbing betrieben hatte. Er musste außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zahlen.

Sie benötigen rechtlichen Beistand in einem Fall von Cyber-Kriminalität oder möchten sich zur Absicherung Ihrer eigenen Webseite beraten lassen? Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Anwälte in Ihrer Nähe!

Bildquelle

Abbildung 1: Fotolia.com © stockWERK

Folgende Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

 

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€