Rechtsnews 11.07.2020 Raphaela Nicola

Recht auf Echthaar-Perücke bei totalem Haarausfall?

Das Sozialgericht in Koblenz entschied, dass eine Frau, die unter totalem Haarausfall leidet, einen jährlichen Anspruch auf eine neue Echthaarperücke durch ihre Krankenkasse hat.

Ist die jährliche Anschaffung einer Echthaarperücke notwendig?

Immer häufiger leiden gerade ältere Frauen an Haarausfall. Wenn dieser jedoch so stark wird, dass fast der komplette Kopf davon betroffen ist, hilft meist nur noch eine Perücke. Nun hat eine Frau vor dem Sozialgericht (SG) Koblenz geklagt, weil sie sich in jährlichem Abstand eine Perücke besorgte, welche sie von der Krankenkasse erstatten haben wollte. Nach Angaben des Gerichts sei diese nach entsprechender Tragedauer bereits abgetragen gewesen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Krankenkasse seien allerdings der Meinung gewesen, dass eine Echthaarperücke über mehrere Jahre getragen werden könne. Nach Begutachtung der etwa ein Jahr getragenen Perücke und der Vernehmung einer sachverständigen Zeugin, entschied das SG letztendlich, dass die Anschaffung einer neuen Perücke notwendig und gerechtfertigt gewesen sei.

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?

Die getragenen Perücken seien selbst nach einer Reparatur nicht mehr im Alltag tragbar. Sie seien beispielsweise nur noch für den Sport benutzbar, um die neue Perücke vor Verschmutzung zu schonen. Außerdem hätte eine solche Reparatur acht bis zwölf Wochen gedauert. Selbst nach regelmäßiger und sorgfältiger Pflege seien die ein Jahr getragenen Perücken nicht mehr als Dauerversorgung geeignet gewesen (Urt. v. 30.11.2016, Az. S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16). Die Krankenkasse wurde deshalb bereits vor einem Jahr vom Sozialgericht Koblenz verpflichtet, die Kosten für eine 2014 gekaufte Echthaarperücke zu erstatten. Dies hatte die Krankenkasse allerdings abgelehnt. Sie begründete die Ablehnung damit, dass eine Kunsthaarperücke ausreichend sei.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-koblenz-patientin-haarausfall-echthaarperuecke-krankenkasse/

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