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Rechtsnews 03.01.2008 kduda

Rauchverbot ab Januar 2008 – acht neue Bundesländer

In acht weiteren Bundesländern gilt seit dem 01.01.2008 ein umfassendes Rauchverbot in Kneipen und Restaurants. Bei den neu hinzugekommenen Ländern handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Damit ist das Rauchen in Gaststätten nun in elf Bundesländern untersagt. In Nordrhein-Westfalen ist das Rauchen seit Januar diesen Jahres bisher nur in öffentlichen Gebäuden verboten. Eine Regelung für Gaststätten soll folgen. Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen haben bereits seit einigen Monaten solche Gesetze eingeführt.  Die noch fehlenden fünf Länder wollen bis Sommer 2008 nachziehen. Da jedes Land ein eigenes Gesetz  erlassen kann, gelten in den verschiedenen Ländern zum Teil unterschiedliche Regelungen. Hier ein kurzer Überblick: Baden-Württemberg (BW) Bereits seit 1. August 2007 gilt in BW ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Diskotheken und der Gastronomie. Allerdings darf in Gaststätten in abgetrennten Raucherbereichen geraucht werden. Diese Ausnahme gilt für Diskotheken nicht, da sich dort besonders viele Jugendliche aufhalten. Erlaubt bleibt das Rauchen in Festzelten. Das Rauchverbot gilt auch in Schulen, diese dürfen aber Raucherecken einrichten für volljährige Schüler. Bei Verstößen zahlen Raucher ein Bußgeld zwischen 40 und 150 Euro. Beim Wirt gehen die Strafen sogar bis zur Entziehung der Gaststättenerlaubnis. Bayern Bayern hat zum 1. Januar 2008 das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Flughäfen und Gaststätten aller Art eingeführt. Ausnahmen gelten für Kneipen und Dislotheken mit abgetrenntem Raucherraum, sowie für Festzelte, die nicht länger als 21 Tage betrieben werden. Wer gegen das Rauchverbot verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit Geldstrafen zwischen 5 und 1000 Euro geahndet. Bußgelder werden erst nach einer “Schonfrist” von sechs Wochen verhängt. Berlin Seit dem 01.01.2008 gilt das Rauchverbot in Berlin für öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und Gaststätten. Gaststätten können Raucherzimmer einrichten, Diskotheken nicht. Ein Verstoß wird auch hier erst ab Juli 2008 geahndet. Raucher zahlen dann bis zu 100 Euro, Gaststättenbetreiber und andere Verantwortliche bis zu 1000 Euro. Brandenburg Seit 2008 darf in Brandenburg in öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden und Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Gaststätten dürfen ein Raucherzimmer einrichten. Für Diskotheken gilt dies indessen nicht. Für Raucher sollen Bußgelder zwischen 5 und 100 Euro, für Verantwortliche zwischen 10 und 1000 Euro verhängt werden können. Diese Regelung soll aber erst ab Juli 2008 gelten. Bremen Seit 01.01.2008 darf in Bremer Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Raucherräume sind erlaubt. Diese dürfen in Diskotheken allerdings keine Tanzfläche haben. Festzelte sind von dem Verbot ausgenommen. Das Bußgeld für Raucher liegt bei bis zu 500 Euro, für Wirte können bis zu 2500 Euro anfallen. Hamburg Das seit 01.01.2008 in Hamburg in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten, Schulen, Krankenhäusern und Behörden. Separate Raucherzimmer in Gaststätten sind erlaubt. Es darf weiterhin in Festzelten und Vereinsheimen geraucht werden. Bei Verstoß werden Rauchern 20 bis 200 Euro, Verantwortlichen 50 bis 500 Euro berechnet. Hessen Hessens Gesetz zum Nichtraucherschutz ist im Oktober 2007 in Kraft getreten. Es untersagt das Rauchen in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. Raucherzimmer sind erlaubt in Pflegeeinrichtungen, Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken. Das Rauchen in Festzelten bleibt erlaubt. Wirte dürfen innerhalb von zwei Jahren ohne Baugenehmigung Zwischenwände einfügen. Das Bußgeld für Raucher beträgt bis zu 200 Euro, für Verantwortliche bis zu 2500 Euro. Mecklenburg-Vorpommern Am 01.08.2007 ist in Mecklenburg-Vorpommern ein Rauchverbot für öffentliche Einrichtungen in Kraft getreten. Ein Rauchverbot für Gaststätten gilt seit dem 01.01.2008. Raucherzimmer dürfen eingerichtet werden. Verstöße werden ab August 2008 mit bis zu 500 Euro für Raucher und bis zu 10.000 Euro für Verantwortliche geahndet. Niedersachsen In Niedersachsen ist seit dem 01.08.2007 das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Festzelten verboten. Spezielle Räumlichkeiten für Raucher sind erlaubt. Eine zunächst geplante Ausnahme für kleine Kneipen ist nicht verwirklicht worden. Auf den Schulhöfen bleibt das Rauchen erlaubt. Diskotheken müssen die Tanzfläche rauchfrei halten, können das Rauchen in einem Nebenraum aber gestatten. Verstöße werden seit November 2007 geahndet. Möglich sind Strafen bis zu 1000 Euro. Nordrhein-Westfalen Das vom nordrhein-westfälischen Landtag am 19.12.2007 verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz trat am 01.01.2008 in Kraft. Danach ist das Rauchen in Behörden, Krankenhäusern und Schulen verboten. Ein Rauchverbot für Gaststätten tritt am 01.07.2008 in Kraft. Abgetrennte Raucherzimmer und Festzelte sind vom Verbot ausgeschlossen. Rheinland-Pfalz Mit Rücksicht auf die Karnevalisten soll das Gesetz, welches das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten verbietet zum 15.02.2008 in Kraft treten. In abgetrennten Räumen, die kleiner sein müssen, als die restlichen Räume sowie auch in Festzelten soll das Rauchen weiterhin gestattet sein. Die vorgesehenen Strafen liegen für Raucher bei bis zu 500 Euro, für Betreiber bei bis zu 1000 Euro. Saarland Ein Rauchverbot ist zum 15.02.2008 geplant. Es soll in Behörden, Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten. Ausnahmen können für Festzelte, die nicht mehr als 14 Tage betrieben werden, zugelassen werden. Separate Raucherzimmer können in Diskotheken und Gaststätten eingerichtet werden. Inhabergeführte Kneipen sowie Vereinsheime sollen von dem Verbot ausgenommen werden. Bußgelder sollen für Raucher bis zu 200 Euro, für Verantworliche bis zu 1000 Euro betragen. Sachsen Sachsen will das Rauchen ab Februar 2008 in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten verbieten. Raucherzimmer sollen außer in Diskotheken erlaubt sein. Sowohl für Raucher als auch für Wirte sollen Zuwiderhandlungen bis zu 5000 Euro kosten. Sachsen-Anhalt In einem Gesetzentwurf vom Juli 2007 ist ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten vorgesehen. Räumlichkeiten für Raucher sollen in Hotels und Gaststätten, nicht aber in Diskotheken erlaubt sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 500 Euro für Raucher und bis zu 1000 Euro für Verantwortliche geahndet werden. Schleswig-Holstein Das Nichtraucherschutzgesetz, welches am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, verbietet das Rauchen an öffentlichen Orten wie z.B. Krankenhäusern, Behörden, Heimen, Museen, Gaststätten usw. In abgeschlossenen Nebenräumen darf weiterhin geraucht werden. In Schulen und Kindertagesstätten ist das Rauchen komplett verboten. Ausnahmen sind unte
r bestimmten Bedingungen für geschlossene Gesellschaften – etwa Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, die über mehr als zwei Räume verfügen und Festzelte zugelassen. Bei Verstoß ist ein einheitliches Bußgeld von 1000 Euro vorgesehen. Thüringen Thüringen hat noch kein Rauchverbot verabschiedet. Ein Gesetzentwurf sieht vor, das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten zu verbieten. In Gaststätten sollen Raucherräume erlaubt werden, nicht aber in Diskotheken. Die Bußgelder sind verhältnismäßig eher niedrig: bis zu 50 Euro für Raucher, bis zu 500 Euro für Wirte. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verabschiedung in Kraft treten. Quellen und Links:

Update: Wegen zahlreicher Zuschriften bzgl. des Rauchverbots in Bayern hier eine Richtigstellung. Bayern hat das strengste Rauchverbot deutschlandweit eingeführt. Es lässt keine abgetrennten Raucherräume in Gaststätten zu. Auch ist ein solcher Raum in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kultur-und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten nicht erlaubt. Update (30. Juli 2008 ) Das Bundesverfassungsgericht kippte in Teilen das Rauchverbot in Gaststätten. Mehr dazu finden sie in unserem Artikel “Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot” Quelle Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Bayern)

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