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Rechtsnews 05.11.2013 Julia Brunnengräber

Sender ProSieben darf keine regional differenzierten Werbespots zeigen

Im Fokus dieses Falls: „ProSieben“ und seine Fernsehwerbespots. Dürfen diese eine regionale Differenzierung aufweisen? Das Verwaltungsgericht Berlin hatte darüber zu entscheiden.

Regionale Werbekundengewinnung für ProSieben möglich?

„ProSieben“ war der Meinung, dass auch dezentrale Werbespots in ihrem Programm aufgenommen werden können. Der Veranstalterin des Fernsehprogramms ging es darum, auf diese Weise neue – regionale – Werbekunden zu gewinnen. Diese regionalen Werbekunden wollen wiederum durch die Werbung Kunden in ihrem – regional begrenzten – Verbreitungsgebiet durch die Fernsehspots erreichen. Ist das möglich? Impliziert die Sendeerlaubnis, dass so vorgegangen werden kann? Oder besteht zumindest Anspruch auf eine entsprechende Erweiterung der Sendeerlaubnis? „ProSieben“ war der Ansicht, dass wenigstens das möglich sein müsste.

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VG: Regional differenzierte Werbespots unzulässig

Das Verwaltungsgericht erklärte, dass es entscheidend ist, dass das Fernsehprogramm „ProSieben“ bundesweit zu empfangen ist. Daraus folge, dass auch die Werbung bundesweit von Bedeutung sein müsse, also nicht regionale Grenzen aufweisen soll. Regional differenzierte Werbespots erklärte das VG daher als unzulässig. Die Sendeerlaubnis berechtige „nur zur Veranstaltung des bundesweit empfangbaren Fernsehprogramms „ProSieben“ über Satellit“. Zwar kann als Argument angeführt werden, dass die ARD regionale Werbefenster hat, jedoch „könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg darauf berufen, da dies keiner vergleichbaren Zulassung bedarf“.

  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. September 2013, Az.: 2013 – VG 27 K 231.12

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