Rechtsnews 19.12.2016 Emil Kahlmann

Polizistenmörder verurteilt

Ein aufsehenerregender Mordfall fand dieser Tage mit einem Urteil des Landgerichts Limburg in Hessen sein vorläufiges Ende. Verurteilt wurde ein Mann, der an Heiligabend 2015 in einem Zug in Mittelhessen einen Polizisten erstochen und einen weiteren Polizisten schwer verletzt hatte. Der als Täter verurteilte 28-jährige Mann war bereits mehrfach vorbestraft gewesen.

Polizistenmord an Heiligabend

Am Morgen des 24.12.2015 fuhr der 28-jährige Mann ohne Fahrkarte in einem Regionalzug in Hessen mit. Nachdem der Mann zum einen durch sein Schwarzfahren und zum anderen durch sein aggressives Verhalten aufgefallen war, verständigte der Schaffner die Polizei. Am Bahnhof Herborn stiegen schließlich zwei Polizeibeamten zu. Die beiden 46 Jahre und 47 Jahre alten Beamten wurden daraufhin unmittelbar von dem Mann angegriffen. Der 28-jährige stach mit einem Messer zunächst den jüngeren der beiden Polizisten nieder und attackierte daraufhin den älteren Polizisten. Während der Täter schon auf den zweiten Polizisten einstach, konnte der am Boden liegende jüngere Beamte zwei Schüsse auf den Angreifer abgeben und diesen so kampfunfähig schießen. Während der jüngere Polizist kurz danach an seinen schweren Verletzungen verstarb, überlebte sein älterer Kollege den Angriff schwer verletzt.

Hass auf Polizisten als Mordmotiv

Wie sich im Verlaufe des Gerichtsverfahrens herausstellte, hegte der Täter schon lange einen tiefsitzenden Hass gegen die Polizei und sprach Polizeibeamten allein schon aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ihr Recht auf Leben ab. Den Angaben des Täters und seiner Verteidigung, wonach der Mann sich von Rockern verfolgt gefühlt habe und irrtümlich zugestochen habe, da er aufgrund einer Spiegelung in den Waggonfensterscheiben getäuscht worden sei, schenkte das Gericht keinen Glauben. Dennoch plädierte die Verteidigung des Mannes auf Freispruch. Diesem Antrag folgte das Gericht nicht. Es stellte in seinem Urteil fest, dass der Mann aus reinem Hass seinen schon lange gehegten Mordfantasien nachgegeben habe und verurteilte ihn daher zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zusätzlich stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest und schloss daher eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren aus. 
Quellen:
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