Rechtsnews 10.02.2016 Theresa Smit

Plünderer verklagt tapferen Ritter nach Knüppelschlag

Was geschieht, wenn man beim Sport von einem Mitspieler
verletzt wird? Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz? In diesem Zusammenhang
hat sich das Landgericht Osnabrück mit der Klage eines LARP-Spielers befasst.
 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Plünderer verklagt tapferen Ritter nach Knüppelschlag erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Schmerzensgeld für Schlag
auf den Kopf?

Bei dem sogenannte Live Action Role Playing (LARP) schlüpfen
die Spieler in unterschiedliche Rollen und spielen eine vorgegebene Geschichte in
Form eines Rollenspiels nach. Das geschieht häufig im Freien und unter
Verwendung von passenden Kostümen und mit Schaumstoff ummantelten
Fiberglaswaffen. Im vorliegenden Fall hatte eine Gruppe von Rollenspielern eine
mittelalterliche Geschichte nachspielen wollen. Zu diesem Zweck war auch ein
Kampf zwischen Plünderern und verteidigenden Rittern vorgesehen. Der Kläger wurde
während des Gefechts von einem Mitspieler am Kopf getroffen. Der Schlag zwischen
der Schläfe und dem Auge führte zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des
Sehvermögens. Der Kläger verlangte daraufhin Schmerzensgeld in Höhe von 40.000€
sowie rund 2.500€ als Ausgleich für seinen Verdienstausfall und die
Eintrittspflicht des Verantwortlichen für weitere Folgeschäden. Als Begründung
gab er an, der Mitspieler hätte auf seinen Kopf gezielt und somit gegen die Teilnahmebedingungen
der Veranstaltung verstoßen.

Wer haftet bei einer
Sportverletzung?

Der Beklagte wies die Vorwürfe von sich. Er gab an, dass es nicht
nachweisbar sei, wer den Schlag tatsächlich ausgeführt hätte. Außerdem wies er
darauf hin, dass es sich bei der Verletzung um eine Sportverletzung handele. Demnach
könnten die Spieler nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich trotz
Einhaltung der Regeln nicht vermeiden ließen. Somit hätte auch der Kläger
keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Kein Schadensersatz
bei fahrlässigen Verletzungen im Sport

Das Landgericht Osnabrück wies die Klage des Verletzten ab. Der
Richter identifizierte den Beklagten nach der Befragung der anderen Teilnehmer
als Urheber des Schlags. Er konnte jedoch nicht ermitteln, dass dieser
bewusst gegen den Kläger ausgeführt worden wäre. Diese Annahme bestätigte der
Kläger mit der Angabe, dass es vor der gemeinsamen Teilnahme zum LARP zu
keinerlei Kontakt mit dem Beklagten gekommen war. Außerdem gab er an, dass unabsichtliche
Kopftreffer bei Kämpfen keine Seltenheit seien. Alles in allem konnte der
Richter keinen Anhaltspunkt dafür finden, dass der Schlag gezielt gegen den
Kopf durchgeführt worden wäre. Aus diesem Grund würde es sich im vorliegenden Fall nur um eine fahrlässige Verletzung
handeln, für die Schadensersatz geltend gemacht werden könne. Das hänge damit
zusammen, dass die LARP-Regeln nur vorsätzliche Treffer verbieten würden und die
Risiken den Teilnehmern bereits vor Kampfbeginn bekannt gewesen seien. Somit
könne der Kläger keine Ansprüche gegen seine Mitspieler geltend machen.

Quelle: Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.01.2016, Az.: 4
O 1324/15

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Penis anstelle von Unterschrift

Sexaufnahmen nach der Trennung

Führerschein weg durch zu viel Schnee

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€