Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 27.06.2012 Manuela Frank

Pendlerpauschale bei Beschäftigungsstelle in Outsourcing-Fällen

Ein früherer Postbeamter kann lediglich die Pendlerpauschale für die Fahrtstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geltend machen, wenn dieser weiterhin als Beamter an seiner bisherigen Beschäftigungsstelle zeitweise einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugeteilt wird, welches privatrechtlich organisiert ist.

Kläger fordert vollen Abzug der Fahrtaufwendungen und des Verpflegungsmehraufwands

Im zugrundeliegenden Fall erhob ein Beamter der Telekom AG, der Nachfolgefirma der Deutschen Bundespost, Klage. Er sollte zwischen dem 1. Dezember 2008 bis zum 30. Juni 2010 in einer Tochterfirma der Deutschen Telekom AG arbeiten. Der Zweck dieses neu gegründeten Tochternunternehmens lag in der Auslagerung des Sektors, in dem der Kläger beschäftigt war. Nun machte der Beamte geltend, dass er seit seiner Ausgliederung nicht mehr an einem regelmäßigen Arbeitsplatz beschäftigt sei. Aus diesem Grund verlangte er den gänzlichen Abzug deiner Fahrtaufwendungen zwischen seiner Wohnung und seiner Beschäftigungsstelle. Darüber hinaus forderte er den vollen Abzug für den entstandenen Verpflegungsmehraufwand.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Pendlerpauschale bei Beschäftigungsstelle in Outsourcing-Fällen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Klage bleibt erfolglos

Die Klage blieb vor den Vorinstanzen erfolglos. Diese Beurteilung bestätigte auch der BFH. Aufgrund des Outsourcings war der Beamte zwar nun in betrieblichen Tätigkeitsstätten eines Dritten beschäftigt, was bedeuten würde, dass er nicht mehr in einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte arbeitet, allerdings bestanden die dienst- und arbeitsrechtlichen Verbindungen zum Dienstherrn des Klagenden, nämlich dem Bund, weiterhin fort. Aus diesem Grund ist die Arbeit in der ausgegliederten Tätigkeitsstätte keine Auswärtstätigkeit, sondern eine an einer regelmäßigen Beschäftigungsstelle.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 2012

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive